David McAllister leitet Wahlbeobachtungsmission des Europäischen Parlaments in der Ukraine
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David McAllister leitet Wahlbeobachtungsmission des Europäischen Parlaments in der Ukraine

Nach den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 31. März und am 21. April 2019 (Stichwahl), aus denen Wolodymyr Selenskyj siegreich hervorgegangen ist, folgen am Sonntag, 21. Juli 2019 die Parlamentswahlen.

Das Europäische Parlament entsendet jedes Jahr mehrere parlamentarische Delegationen zur Beobachtung von Wahlen oder Volksentscheiden in Drittstaaten. 

Das Europäische Parlament kann solche Delegationen unter der Bedingung entsenden, dass 

  • die Wahlen auf nationaler Ebene stattfinden, 
  • die nationalen Behörden die EU oder das Europäische Parlament eingeladen haben und 
  • dass eine langfristige Beobachtungsmission durchgeführt wird. 

Die Wahlbeobachter überwachen den Wahltag und die Auszählung der Stimmen. Der leitende Beobachter der Wahlbeobachtungsmission ist in der Regel ein Abgeordneter des Europäischen Parlaments.

David McAllister erklärte: 

„Die Partnerschaft der Europäischen Union mit der Ukraine ist von Solidarität und Freundschaft geprägt. Sie entwickelt sich sehr gut weiter. Gemeinsam haben wird in den vergangenen fünf Jahren größere Fortschritte erzielt als in den beiden Jahrzehnten davor. Die Ukraine hat sich zu ambitionierten Reformen verpflichtet. Die EU wiederum hat die Ukraine in beispielloser Weise finanziell und fachlich sowie mit autonomen Handelsmaßnahmen unterstützt. Zudem konnten bislang fast drei Millionen Ukrainer ohne Visum in die EU reisen. Neben der weiterhin herrschenden Einigkeit bezüglich der Sanktionen zeigt dies, dass sich die EU genauso entschlossen wie bisher für die Ukraine einsetzt.

Die Ukraine hat erhebliche Fortschritte mit ihrem Reformprozess erzielt. Gleichzeitig herrscht Einigkeit darüber, dass diese Bemühungen, insbesondere bei der Korruptionsbekämpfung, schneller vorangetrieben werden müssen. Die EU zeigt sich eindeutig solidarisch mit der Ukraine, die im östlichen Landesteil und auch in der Region um das Asowsche Meer ständig mit Herausforderungen konfrontiert ist. Die Europäische Kommission hat neue Maßnahmen verabschiedet, um die Dezentralisierung, die Korruptionsbekämpfung, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft und eine verantwortungsvolle und effiziente Staatsführung in der Ukraine zu fördern, um die humanitäre Situation zu entspannen und mehr wirtschaftlichen Möglichkeiten für die Bewohner der Region um das Asowsche Meer zu schaffen.

Die EU bekräftigt ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Wir setzen unsere Politik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation, auch durch restriktive Maßnahmen, fort. Die Europäische Union erwartet von Russland die unverzügliche Freilassung von 24 ukrainischen Soldaten, die im November 2018 gefangen genommen wurden, sowie die Herausgabe ihrer Schiffe. Auch alle rechtswidrig inhaftierten ukrainischen Staatsangehörigen auf der Halbinsel Krim und in Russland sollen ohne weiteren Aufschub freikommen.

Für die Ukraine ist es von großer Bedeutung, die makroökonomische Stabilität zu sichern und das Programm des Internationalen Währungsfonds auf Kurs zu halten. Im Rahmen des derzeitigen Makrofinanzhilfeprogramms, des vierten seiner Art, unterstützte die Europäische Kommission die Ukraine im Dezember 2018 mit einem Betrag von 500 Mio. Euro. Mit dieser Auszahlung hat die gesamte Makrofinanzhilfe, die von der EU seit 2014 an die Ukraine vergeben wurde, 3,3 Mrd. Euro erreicht. Kein anderes Nicht-EU-Land erhielt jemals eine derart hohe Finanzhilfe. Die EU ist bereit, die zweite Tranche (500 Mio. Euro) des derzeitigen Makrofinanzhilfeprogramms auszuzahlen, sobald die Ukraine die vereinbarten, damit verknüpften Reformmaßnahmen umgesetzt hat.

Seitdem die Bestimmungen der vertieften und umfassenden Freihandelszone angewendet werden, also seit Januar 2016, hat der bilaterale Handel um 49 Prozent zugenommen. Zusätzlich zu den im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone vorgesehenen Maßnahmen haben die autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine, die seit Oktober 2017 für verschiedene ukrainische Industrie- und Agrarerzeugnisse in Kraft sind, den Zugang zum EU-Markt für ukrainische Exporteure verbessert. Im Einklang mit der zunehmenden Beteiligung der Ukraine an EU-Programmen zählt die Ukraine nun zu den Ländern in der Region der Östlichen Partnerschaft, die am stärksten vom Programm Erasmus+ profitieren.“