Pressemitteilung: Europäisches Parlament beschließt Notfall-Hilfe für die Landwirtschaft
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Pressemitteilung: Europäisches Parlament beschließt Notfall-Hilfe für die Landwirtschaft

Das Europäische Parlament hat heute (Mittwoch) in Brüssel weitere finanzielle Hilfen für Landwirte und mittelständische Agrarunternehmen beschlossen. Damit sollen die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Landwirtschaft eingedämmt werden. Der hiesige Europaabgeordnete David McAllister (CDU) erläutert: „Die schnelle Unterstützung der Politik ist notwendig, um unsere Landwirte finanziell zu entlasten. Die gestiegenen Betriebskosten sind eine schwere Bürde für die Betriebe. Die Nahrungsmittelproduktion in Europa muss gewährleistet bleiben, um Lieferausfälle aus der Ukraine und Russland ausgleichen zu können.“

Die Agrarwirtschaft ist von den Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine besonders betroffen. Steigende Preise für Energie, Dünger und Tierfutter stellen viele Betriebe vor enorme Herausforderungen. Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union lässt außergewöhnliche Maßnahmen zu, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Landwirten sowie Agrar- und Lebensmittelunternehmen, die von einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind, können befristete Liquiditätshilfen gewährt werden. Das Europäische Parlament hatte dieses Thema per Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung dieser Plenarwoche in Brüssel gesetzt.

David McAllister begrüßt die umgehende Reaktion des Europäischen Parlaments: „In Zeiten von europaweiten Engpässen und steigenden Preisen bei Lebensmitteln ist schnelles Handeln gefragt. Das vorrangige Ziel ist es, die Tätigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe aufrechtzuerhalten. Damit helfen wir nicht nur unserer Landwirtschaft, sondern auch den unter den steigenden Preisen leidenden Verbrauchern. Gleichwohl bleibt die Situation der Agrarwirtschaft angespannt. Die Europäische Union muss bereit sein, auch zukünftig weitere notwendige Unterstützung bereitzustellen.“   

Die befristete Sonderunterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beläuft sich auf maximal 15.000 Euro je Landwirt und 100.000 Euro je kleines- und mittelständisches Unternehmen. Ein Antrag muss bis zum 31. März 2023 von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Eine Auszahlung erfolgt bis zum 15. Oktober 2023.