Presseinformation, 23.11.2018: Europäisches Parlament setzt sich für Krabbenfischer ein
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Presseinformation, 23.11.2018: Europäisches Parlament setzt sich für Krabbenfischer ein

Die Europäische Kommission hat jüngst eine dreijährige Ausnahmeregelung für die ab 2019 EU-weit geltende Anlandepflicht in der Krabbenfischerei vorgeschlagen. Diese wurde nun im Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments bestätigt.

Die Krabbenfischerei selbst unterliegt keinen Fangquoten. Allerdings würde ohne die vorgeschlagene Ausnahmeregelung das 2013 beschlossene Anlandegebot auch für diese Fischerei gelten. Beim Krabbenfang zufällig an Bord geholte Fänge von quotierten Fischarten dürften demnach nicht zurückgeworfen werden. Für die meist kleinen Krabbenkutter ist die Lagerung dieses Beifangs eine logistische Herausforderung. Die praktische Arbeit an Bord würde erleichtert, wenn für eine Übergangsfrist zumindest ein kleiner Teil des nicht verwertbaren Beifangs zurückgeworfen werden dürfen.

Für die Ausnahmeregelung hatten sich die drei norddeutschen CDU-Europaabgeordneten Jens Gieseke, Reimer Böge und David McAllister bei EU-Fischereikommissar Karmenu Vella stark gemacht. „Mit der nun vorgeschlagenen Ausnahme kommt die Kommission unserer Forderungen nach einer praxisgerechten Regelung nach. Krabbenfischer sind meist kleine Familienbetriebe. Für sie sind flexible und unbürokratische Lösungen notwendig, um im harten Wettbewerb zu bestehen“, erklärt David McAllister.