Presseinformation, 14. Juli 2020:„Brexit“- auf die Änderungen ab 1. Januar 2021 vorbereitet sein
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Presseinformation, 14. Juli 2020:
„Brexit“- auf die Änderungen ab 1. Januar 2021 vorbereitet sein

Ab 1. Januar 2021 werden sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ändern und zwar unabhängig davon, ob bis dahin ein Abkommen über die künftige Partnerschaft bestehen wird oder nicht. Die Europäische Kommission hat deshalb jetzt eine Mitteilung veröffentlicht, die nationalen Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen soll, sich auf das Ende des Übergangszeitraums vorzubereiten. Darauf weist der hiesige Europaabgeordnete und Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, David McAllister, hin.

„Das Vereinigte Königreich hat in einer demokratischen Abstimmung entschieden, sich von der Europäischen Union zu lösen und von den damit verbundenen Vorteilen abzukehren. Dies bedeutet, dass sich unsere Beziehungen unweigerlich ändern werden, ganz gleich, wie hart wir jetzt auf ein enges Partnerschaftsabkommen hinarbeiten. Höchste Priorität hat daher sicherzustellen, dass die Bürger und die Unternehmen auch bei uns in Norddeutschland möglichst gut auf den 1. Januar 2021 vorbereitet sind“, erklärte David McAllister (CDU).

Die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Getting ready for changes“ („Bereit für Veränderungen“) gibt einen nach Sektoren gegliederten Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen sich unabhängig vom Ausgang der laufenden Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich etwas ändern wird.

Die Maßnahmen sollen jedoch den Verhandlungsergebnissen in keiner Weise vorgreifen. Daher wird weder untersucht, wie sich ein Scheitern der Verhandlungen auswirken könnte, noch geprüft, ob Notfallmaßnahmen erforderlich wären.

Die Mitteilung soll sicherstellen, dass alle öffentlichen Verwaltungen und Interessenträger gut auf die unvermeidlichen Störungen vorbereitet sind, die durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen und den Übergangszeitraum dieses Jahr zu beenden, verursacht werden. Dadurch sollen die auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen ergänzt werden. „Gleichzeitig überprüft die Europäische Kommission alle 102 Mitteilungen an Interessenträger, die während der Austrittsverhandlungen veröffentlicht wurden und von denen viele für das Ende des Übergangszeitraums nach wie vor von Belang sind, und aktualisiert sie erforderlichenfalls.“, erläuterte David McAllister.

Im Austrittsabkommen ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, der gewährleistet, dass das EU-Recht für das Vereinigte Königreich vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 weiter gilt. Am Ende des Übergangszeitraums verlässt das Vereinigte Königreich den Binnenmarkt und die Zollunion. Dies beendet dann den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr. Das Vereinigte Königreich wird weder am Mehrwert- und Verbrauchsteuerraum noch an Maßnahmen und Programmen der EU teilnehmen und auch nicht mehr von den internationalen Übereinkünften der EU profitieren. Die Änderungen werden beide Seiten betreffen und unabhängig davon eintreten, ob ein Abkommen über die künftige Partnerschaft bilateral zustande kommt oder nicht.

Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/info/publications/getting-ready-changes-communication-readiness-end-transition-period-between-european-union-and-united-kingdom
„Bereit für Veränderungen – Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich“