David McAllister: Die Europäische Kommission will Verhandlungen zu Gibraltar starten
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David McAllister: Die Europäische Kommission will Verhandlungen zu Gibraltar starten

Die Europäische Kommission hat den EU-Staaten empfohlen, die Aufnahme spezifischer Verhandlungen zu Gibraltar zu genehmigen. Das britische Überseegebiet auf einer Landzunge im Süden der Iberischen Halbinsel war nicht in das Ende 2020 geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufgenommen worden. Die Kommission hatte sich aber verpflichtet, Verhandlungen über ein gesondertes Abkommen zu Gibraltar aufzunehmen, falls dies von Spanien verlangt wird.

Nun hat die Kommission auch einen Vorschlag für Verhandlungsrichtlinien vorgelegt. Es ist am Europäischen Rat, diesen Mandatsentwurf anzunehmen. Danach kann die Kommission förmliche Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich aufnehmen.

Vizepräsident Maroš Šefčovič der die EU als Ko-Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses und des Partnerschaftsrates vertritt, erklärte dazu: „Mit der Vorlage dieses Mandatsentwurfs erfüllen wir die gegenüber Spanien eingegangene politische Zusage, Verhandlungen über ein gesondertes Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu Gibraltar aufzunehmen. Es handelt sich dabei um ein ausführliches Mandat, das sich positiv für die Menschen auswirken soll, die diesseits und jenseits der Grenze zwischen Spanien und Gibraltar leben und arbeiten. Gleichzeitig soll damit die Integrität des Schengen-Raums und des Binnenmarkts geschützt werden.“

Die von der Kommission vorgelegte Empfehlung beruht auf der politischen Einigung, die Spanien und das Vereinigte Königreich am 31. Dezember 2020 erzielt haben. Sie lässt Fragen der Souveränität und der Hoheitsgewalt unberührt und betrifft in erster Linie die regionale Zusammenarbeit. Die in den Verhandlungsrichtlinien vorgeschlagenen Lösungen zielen darauf ab, physische Kontrollen und Kontrollen von Personen und Waren an der Landgrenze zwischen Spanien und Gibraltar abzuschaffen und zugleich die Integrität des Schengen-Raums und des Binnenmarkts zu gewährleisten. Die Vorschläge umfassen Vorschriften über die Zuständigkeit für Asyl, Rückführungen, Visa, Aufenthaltstitel, operative polizeiliche Zusammenarbeit und Informationsaustausch.

Weitere Maßnahmen erstrecken sich auf verschiedene Felder (Land- und Luftverkehr, Rechte von Grenzgängern, Umwelt, finanzielle Unterstützung und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen). Es ist ein Verwaltungsmechanismus vorgesehen, unter anderem eine Überprüfung der Umsetzung des Abkommens nach vier Jahren, die Möglichkeit für beide Parteien, das Abkommen jederzeit zu kündigen, sowie die Möglichkeit die Anwendung des Abkommens unter bestimmten Umständen einseitig auszusetzen.

Spanien wird als benachbarter Schengen-Mitgliedstaat und als EU-Mitgliedstaat, der mit der Anwendung und Umsetzung gewisser Bestimmungen des künftigen Abkommens betraut werden soll, von dem Abkommen besonders betroffen sein. Daher wird die Kommission während der gesamten Verhandlungen und in der Zeit danach in engem Kontakt zu den spanischen Behörden stehen und deren Ansichten gebührend berücksichtigen.

Was die Kontrolle der Außengrenzen betrifft, kann jeder Mitgliedstaat einschließlich Spanien in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung erfordern, Frontex um Unterstützung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen ersuchen. Wie die Kommission bestätigt, hat Spanien bereits seine feste Absicht bekundet, Frontex um Unterstützung zu bitten.

Im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wurde Gibraltar von dessen räumlichem Anwendungsbereich ausgenommen (Artikel 774 Absatz 3). Die Kommission erhielt am 31. Dezember 2020 einen Vermerk über den vorgeschlagenen Rahmen für ein Rechtsinstrument zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, in dem die künftigen Beziehungen Gibraltars zur EU dargelegt werden. Die zuständigen Dienststellen der Kommission haben diese Frage in Abstimmung mit Spanien überprüft.