Coronakrise: Update über europäische und deutsche Hilfestellungen für den Mittelstand
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Coronakrise: Update über europäische und deutsche Hilfestellungen für den Mittelstand


Stand 02. April 2020


Die EU koordiniert ihre Anstrengungen zur Bewältigung der Coronakrise, die durch nationale Maßnahmen ergänzt werden. Folgende Maßnahmen können speziell mittelständischen Unternehmen in Deutschland helfen.


Europäische Kommission


Garantien aus EU-Haushalt erleichtern Kreditvergabe vor Ort

• 1 Mrd. Euro Garantien werden aus dem EU-Haushalt für den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt.
• 100.000 europäische KMU und kleinere Midcap-Unternehmen sollen auf diese Weisemit etwa 8 Mrd. Euro finanziell unterstützt werden.
• Dadurch erleichterte Kreditvergabe von Bürgschaftsbanken und Hausbanken an KMU und Midcaps

Angepasster Rahmen für staatliche Beihilfen

Die Mitgliedsstaaten bekommen vorrübergehend bis Ende 2020 mehr Spielraum bei der Vergabe von staatlichen Beihilfen an Unternehmen. Dadurch kann mehr Liquidität an Endkunden, insbesondere KMU, gelenkt werden:

• Direkte Zuschüsse, rückzahlbare Vorschüsse oder Steuervorteile bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen.
• Staatliche Garantien für bis zu 90 % von Bankdarlehen an Unternehmen
• Vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmen
• Erleichterte staatliche Exportkreditversicherungen bei Ausfuhren in EU und OECD
• Bereits von der Kommission genehmigte Beihilfen der Mitgliedsstaaten.

Kurzarbeitergeld

• Vorschlag des SURE-Instruments, das Kreditlinien bis zu 100 Mrd. Euro an die Mitgliedstaaten für Kurzarbeitsinstrumente bereitstellt.
• Höchstens 60 % der Kredite dürfen an die drei Mitgliedstaaten mit dem größten Anteil fließen.
• Inkrafttreten, wenn die Mitgliedstaaten die Garantien in Höhe von 25 Mrd. Euro erbracht haben.

Forschung

Die Kommission fördert KMU, die an Corona-relevanten Innovationen forschen:

• Kurzfristige Finanzierungsrunde (164 Mio. Euro) des Europäischen Innovationsrates für KMU und Start-Ups bis 20.03.2020.
• Angebot, die Forschung des Tübinger Midcaps CureVac (Impfstoff-Entwickler) in Höhe von bis zu 80 Mio. Euro zu unterstützen.

Freizügigkeit im Binnenmarkt erhalten

In Reaktion auf Grenzschließungen der legt die Kommission Leitlinien vor, damit die Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte garantiert wird. Eine nicht erschöpfende Liste führt auf, welche Berufsgruppen profitieren sollen:

• Gesundheitsbereich
• Transportsektor
• Dienstleistungsbereiche

„Green Lane“-Übergangsstellen: Aufgrund von kilometerlangen Staus an EU-Binnengrenzen sollen „grüne Vorfahrtsspuren“ an Grenzübergängen für den Frachtverkehr einführt werden:

• Vorfahrt und verkürzte Verfahren für alle Frachtfahrzeuge
• Gesundheitskontrollen am Grenzübergang sollen nicht länger als 15 Minuten dauern.
• EU-Länder sollen Straßenverkehrsbeschränkungen vorübergehend auszusetzen (z.B. Lkw-Sonntagsfahrverbot in Deutschland).
Übersichtskarte der geplanten „Green Lane“-Übergangsstellen


Europäische Investitionsbank und Europäische Zentralbank


Mehr Spielraum für Banken

Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) hat ein Finanzpaket vorgelegt (40 Mrd. Euro), das u.a. umfasst:

• Ausgewiesene Liquiditätslinien an Banken, um eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 10 Mrd. Euro zur Sicherung von Betriebskapital in KMU und Midcaps sicherzustellen
• Spezielle Kaufprogramme für Asset-Backed Securities (ABS), mit denen Banken Risiken von KMU-Kreditportfolien übertragen können, um weitere 10 Mrd. Euro an Unterstützung zu mobilisieren

Die Europäische Zentralbank führt zielgerichtete langfristige Refinanzierungsgeschäfte durch, um dem europäischen Finanzsystem insgesamt mehr Liquidität bereitzustellen.

• Gleichzeitig lässt die Bankenaufsicht leichtere Kapitalanforderungen für Banken zu, damit Banken infolge der Erleichterungen die Wirtschaft stützen.

EIB-Garantiefonds

Des Weiteren schlägt die EIB vor, einen 25 Mrd. Euro Garantiefonds aufzulegen. Nach Vorbild der KfW sollen die Mitgliedsstaaten den Fonds absichern. Der EIB-Garantiefonds soll 200 Mrd. Euro für KMU, Midcaps und weitere Unternehmen mobilisieren:

• Direkte Förderung über Banken mit 50 % bis 80 % Garantieübernahme
• Rückgarantien für nationale Garantien an Banken
• Notfall-Liquidität für Start-Ups durch Wagniskapital aus dem EIB-Netzwerk


So hilft Deutschland beim „Schutzschirm für die Wirtschaft“


Liquiditätshilfen für Start-Ups/Gründer

Die Bundesregierung ergänzt für Start-Ups ihre Corona-Hilfen aus dem KfW-Sonderprogramm und Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Start-Ups werden mit 2 Mrd. Euro gefördert:

• Kurzfristig mehr Mittel für öffentliche Wagniskapitalinvestoren zur Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren in Start-Ups
• KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds sollen Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren übernehmen können
• Für junge Start-Ups und KMU Eigenkapital-ersetzende Finanzierungsformen erleichtert
• Mittelfristige Förderung aus dem Zukunftsfonds für Start-Ups

Corona-Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte

• Soforthilfen von 50 Mrd. Euro für Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe
• Liquiditätshilfen als Einmalzahlung für drei Monate:
– bis zu 9.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
– bis zu 15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
• Je nach Bundesland können auch größere KMU von Hilfen profitieren (z.B. Bayern, Hamburg und Hessen bis 250 Beschäftigte, NRW bis 50 Beschäftigte)
• Unbürokratisches Antragsverfahren bei den Bundesländern bis zum 31.05.2020

KfW-Corona-Hilfe: Kredite insbesondere für KMU bis 250 Beschäftigte

• Unternehmen, die vorübergehend aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsengpässe geraten, können zusätzliche KfW-Sonderprogramme mit Garantievolumina von mindestens 460 Mrd. Euro nutzen.
• Unternehmerkredit und Gründerkredit mit 90 % Risikoübernahme für KMU-Kredite sowie 80 % Risikoübernahme für Kredite an Midcaps und größere Unternehmen
• Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung für Investitionen und Betriebsmittel mit 80 % Risikoübernahme bis zu 50 % der Gesamtverschuldung
• Antragsstellung über die Hausbanken sowie Informationsseite der KfW

Wirtschaftsstabilisierungsfonds ab 250 Beschäftigte

Der Fonds besteht aus einem Garantierahmen von 400 Mrd. Euro, um Unternehmen die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu erleichtern, 100 Mrd. Euro zur Refinanzierung der KfW und 100 Mrd. Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen.
Antragsberechtigt sind Midcaps und Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

• Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro
• Mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlöse
• Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Bürgschaftsbanken: Liquiditätshilfen für Unternehmen

Im Einzelfall sind auch KMU, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind, antragsberechtigt.

• Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro.
• Sie können Bürgschaftsentscheidungen bis 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen fällen.
Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken

Steuererleichterungen

Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Erleichterungen bis Ende 2020 verbessert:

• Aussetzung von Stundungszinsen, Stundung der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und auch Umsatzsteuer
• Aussetzung von einkommen- und umsatzsteuerlichen Vollstreckungsmaßnahmen und Verzicht auf Säumniszuschläge
• Herabsetzung der Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, einschließlich Solidaritätszuschlag
Musterschreiben für Steuererleichterungen der IHK-München, das man an sein zuständiges Finanzamt richtet

Flexibles Kurzarbeitergeld

• Erleichterte Zugangsregeln für das Kurzarbeitergeld, die Unternehmen ab sofort rückwirkend zum 01.03.2020 – vorerst bis zum 31.12.2020 befristet – nutzen können
• Kurzarbeitergeld kann u.a. bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind, inklusive Zeitarbeitnehmer.
Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeitergeld
Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Weitere Maßnahmen für KMU

• Aussetzung der Insolvenzpflicht
• Keine Kündigung, wenn laufende Miete oder Pacht vom 01.04. bis 30.06.2020 für Gewerbeflächen nicht begleichen werden kann
• Qualifizierungschancengesetz: Förderung der Weiterbildung Beschäftigter unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße


Weiterführende Links

• Übersicht zu Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
• FAQ rund um das Coronavirus des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie IHK-Finder für Ansprechpartner vor Ort
• Übersicht vom Zentralverband des Deutschen Handwerks: Ansprechpartner der Bundesländer zu Verdienstausfallentschädigungen nach Infektionsschutzgesetz
• Übersicht des Bundesverband der deutschen Banken: Zugriff auf Hilfsprogramme über Banken für Unternehmen