Coronakrise: Europäische und deutsche Hilfestellungen für KMU
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Coronakrise: Europäische und deutsche Hilfestellungen für KMU

Die Europäische Union koordiniert ihre Anstrengungen zur Bewältigung der Coronakrise, die durch nationale Maßnahmen ergänzt werden. Folgende Maßnahmen können speziell mittelständischen Unternehmen in Deutschland helfen.

Kommission – Finanzpaket

Garantien aus EU-Haushalt erleichtern Kreditvergabe vor Ort

  • 1 Mrd. Euro Garantien werden aus dem EU-Haushalt für den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt.
  • 100.000 europäische KMU sollen auf diese Weise mit etwa 8 Mrd. Euro finanziell unterstützt werden.
  • Erweiterung auf 20 Mrd. Euro und 150.000 Unternehmen möglich
  • Dadurch erleichterte Kreditvergabe von Bürgschaftsbanken und Hausbanken an KMU



Angepasster Rahmen für staatliche Beihilfen

Die Mitgliedstaaten bekommen vorrübergehend mehr Spielraum bei der Vergabe von Beihilfen an Unternehmen. Mit staatlichen Beihilfen kann durch

  • direkte Zuschüsse (oder Steuervorteile) bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen,
  • subventionierte staatliche Garantien für Bankkredite und
  • öffentliche und private Kredite mit subventionierten Zinssätzen
  • mehr Liquidität an Endkunden, insbesondere KMU, gelenkt werden.



Forschung


Die Kommission fördert KMU, die an Corona-relevanten Innovationen forschen:

  • Kurzfristige Finanzierungsrunde (164 Mio. Euro) des Europäischen Innovationsrates für KMU und Start-Ups bis 18. März 2020
  • Angebot, die Forschung des Tübinger Midcaps CureVac (Impfstoff-Entwickler) in Höhe von bis zu 80 Mio. Euro zu unterstützen



Europäische Investitionsbank und Europäische Zentralbank


Mehr Spielraum für Banken

Auch die Europäische Investitionsbank hat ein Finanzpaket vorgelegt (40 Mrd. Euro). Es umfasst u.a.:

  • Ausgewiesene Liquiditätslinien an Banken, um eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 10 Mrd. Euro zur Sicherung von Betriebskapital in KMU und Midcaps sicherzustellen
  • Spezielle Kaufprogramme für Asset-Backed Securities (ABS), mit denen Banken Risiken von KMU-Kreditportfolien übertragen können, um weitere 10 Mrd. Euro an Unterstützung zu mobilisieren


Die EZB führt zielgerichtete langfristige Refinanzierungsgeschäfte durch, um dem europäischen Finanzsystem insgesamt mehr Liquidität bereitzustellen. Gleichzeitig lässt die Bankenaufsicht leichtere Kapitalanforderungen für Banken zu, damit Banken infolge der Erleichterungen die Wirtschaft stützen.



EU hilft so Deutschland beim „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“


Liquiditätshilfen für Unternehmen: KfW/Bürgschaftsbanken

  • Unternehmen, die vorübergehend aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsengpässe geraten, können zusätzliche KfW-Sonderprogramme mit Garantievolumina von mindestens 460 Mrd. Euro nutzen.
  • Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro. Sie können Bürgschaftsentscheidungen bis 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen fällen.
  • Anträge über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken



National: Steuererleichterungen


Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert:

  • Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden.
  • Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) werden bis zum 31. Dezember ausgesetzt.
  • Steuervorauszahlungen können leichter bei der Einkommens- und Körperschaftsteuer angepasst werden.
  • Musterschreiben für Steuererleichterungen der IHK-München



National: Kurzarbeitergeld



National: Weitere Maßnahmen für KMU

  • Bundes- und Landesregierungen haben eine Vielzahl weiterer Erleichterungen beschlossen. Dazu gehören u.a. die Aussetzung der Insolvenzpflicht, eine unbürokratische Verlängerung verschiedener Genehmigungen (u.a. für Spezialtransporte, diverse Zulassungen).  Ansprechpartner und Infostellen bei den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und regionalen Wirtschaftsförderungsstellen.
  • Ein Solidaritätsfonds von 40 Mrd. Euro für selbstständige Kleinstunternehmer soll unbürokratisch helfen. 10 Mrd. Euro des Fonds sollen direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Mann-Betriebe und Kleinstunternehmen sein. Die restlichen 30 Mrd. Euro werden als Darlehen vergeben. Umsatzeinbußen können schnell überbrückt werden, weil die Bedarfsprüfung erst im Nachhinein erfolgt.



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