Umwelt- und klimapolitische Erfolge der CDU
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Umwelt- und klimapolitische Erfolge der CDU

Alle reden über Klimaschutz. Wir setzen ihn um. Tempo 30, FCKW-Verbot, Energiewende – seit 35 Jahren machen wir Klimaschutz und Wirtschaft zu verbündeten. Mehr unter www.cdu.de/klimaschutz.

1984

September: Bundesregierung beschließt die Einführung des Katalysators für alle Autos mit Benzinmotor.

1986

6. Juni: Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (u. a. als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986). Zum Minister wurde Walter Wallmann (CDU) ernannt

1987

5. März: Novelle des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes regelt den biologischen Abbau von Tensiden neu und gibt die Kennzeichnung und Meldung von Angaben zur Umweltverträglichkeit vor.

20. März: Die von den Vereinten Nationen einberufene Brundtland-Kommission für Umwelt und Entwicklung legt ihren Abschlussbericht vor. Darin wird erstmals das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung formuliert.

7. Mai: Klaus Töpfer (CDU) wird zum neuen Bundesumweltminister ernannt.

Juli: Ein eigenständiges Kapitel zum Umweltschutz wird in den Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) eingefügt.

16. September: 24 Staaten unterzeichnen und die EWG ein Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, ihre Produktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) bis Ende 1999 schrittweise auf die Hälfte zu verringern.

1988

1. Februar: Durch die Änderung des Benzinbleigesetzes wird bleihaltiges Normalbenzin im Dezember 1987 verboten.

Oktober: Die Abgasgrenzwerte für Pkw werden je nach Hubraumklasse um 30 bis 70 Prozent verschärft. Die Anforderungen können von Otto-Motoren-Pkw mit einem Hubraum von über zwei Litern nur mit geregeltem Katalysator eingehalten werden.

1989

März: Mit dem Basler Übereinkommen werden weltweit ein umweltgerechtes Management und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte von gefährlichen Abfällen angestrebt. Es wurde im März 1989 angenommen und trat im Mai 1992 in Kraft.

18. Juli: In Kondensatoren enthaltene Polychlorierte Biphenylen (PCB) dürfen nicht mehr hergestellt oder verwendet werden. Sie waren eine der Hauptquellen für hochgiftige Dioxine, die in die Umwelt gelangten.

1. November: Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter als selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.

12. Dezember: Die Herstellung und Verwendung von Pentachlorphenol (PCP) wird verboten. Das Antipilzmittel, das in Holzschutzmitteln vorkommt oder zum Schutz von Leder- und Textilwaren eingesetzt wird, war eine weitere Quelle für hochgiftige Dioxine, die die Umwelt belasteten.

31. Dezember: Die Verklappung von Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion wird durch eine EG-Richtlinie verboten. Die Richtlinie fordert die Einsetzung des Chloridverfahrens als weniger umweltschädliche Technologie für die Titandioxid-Produktion. Bereits im Laufe des Jahres erreicht der Bundesumweltminister, dass die Dünnsäure aus deutschen Produktionsanlagen vollständig aufgearbeitet und die Verklappung im Meer vorzeitig eingestellt wird.

1990

Juni: Die Bundesregierung will die CO2-Emissionen Deutschlands von 1990 bis 2005 um 25 Prozent reduzieren. Erreicht werden soll dieses Ziel durch effizientere Energienutzung, Energieeinsparung und den Ersatz kohlenstoffreicher durch kohlenstoffärmere und kohlenstofffreie Energiequellen.

24. Juni: Das erste deutsche Gentechnikgesetz tritt in Kraft. Es soll unter Berücksichtigung ethischer Werte, des Lebens und der Gesundheit von Menschen die Umwelt sowie Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren treffen.

August: Nach dem neuen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen umweltrelevante Vorhaben frühzeitig und umfassend auf ihre Verträglichkeit hin untersucht werden. Dazu gehören Kraftwerke, größere Chemieanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Flugplätze, Bundesbahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen sowie Anlagen der Massentierhaltung.

3. Oktober: Mit Inkrafttreten des Vertrags zur deutschen Einheit gelten das bundesdeutsche Umweltrecht und das Umweltrecht der europäischen Gemeinschaften grundsätzlich in ganz Deutschland. Durch Anpassungsvorschriften wird der besonderen Situation in den neuen Ländern Rechnung getragen.

23. November: Verordnung zur Begrenzung der Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen legt weltweit erstmals strenge Emissionsgrenzwerte für Dioxine und Furane fest. Obwohl neue Techniken zur Emissionsminderung entwickelt werden müssen, sind innerhalb von fünf Jahren alle deutschen Müllverbrennungsanlagen entsprechend ausgerüstet. Der Ausstoß an Dioxinen und Furanen konnte um 99 Prozent verringert werden.

1991

1. Januar: Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) tritt in Kraft. Es war das zentrale Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien in den neunziger Jahren mit der damaligen Vorrang- und Vergütungsregelung für „grünen Strom“.

1. März: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück nimmt ihre Arbeit auf. Ihr Hauptziel ist es, innovative Modellprojekte in den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung und Umweltkommunikation zu fördern. Das Startkapital für die Stiftung stammt aus der Privatisierung der ehemals bundeseigenen Salzgitter AG.

6. Mai: Die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung tritt in Kraft. Sie verbietet Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) in allen wesentlichen Produktbereichen ab spätestens Ende 1994. Mit dieser Verordnung dokumentiert Deutschland seine weltweite Führungsrolle beim Ausstieg aus den die Ozonschicht schädigenden Stoffen.

Juni: Mit der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen wird die Verantwortung für die Sammlung und Entsorgung der großen Menge der Verpackungen den Produzenten übertragen. Wertvolle sekundäre Rohstoffe wie Weißblech, Aluminium, Kunststoff, Papier und Pappe sowie Glas werden zunehmend der Verwertung zugeführt.

November: Bundesrat stimmt dem Gesetz für den Betriebsschluss der Sowjetisch-Deutschen Wismut AG zu. Es sieht unter anderem eine geordnete Stilllegung der Bergbaubetriebe und eine zügige Sanierung und Rekultivierung der Bergbaualtlasten vor.

1992

9. April: Das Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets von 1974 wird neu gefasst. Die Ostsee soll ökologisch wiederhergestellt werden.

9. April: Deutschland unterzeichnet das Abkommen ASCOBANS zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee. Die etwa eineinhalb Meter langen Schweinswale sind unter anderem durch Stellnetze gefährdet.

Juli: Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in München wird ein Abkommen zum Sicherheitszustand von Atomkraftwerken sowjetischer Bauart in Mittel- und Osteuropa verabschiedet. Ziele des vom Bundesumweltministerium vorbereiteten Abkommens sind eine sicherere Betriebsführung und bessere staatliche Kontrolle. Alle Anlagen, die technisch verbessert werden können, sollen nachgerüstet werden.

Juli: Neue Klärschlammverordnung beschränkt den Gehalt an organischen Schadstoffen und Schwermetallen, der bei dieser Düngung in den Boden eingebracht werden darf.

1993

Januar: Die EG-Richtlinie 91/441/EWG verschärft in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Abgasgrenzwerte für PKW (Euro 1 und folgende). Damit wird für alle PKW mit Otto-Motor der Einsatz des geregelten Katalysators erforderlich. Dieselmotoren unterliegen den gleichen Grenzwerten. Sie können diese jedoch ohne eine Nachbehandlung des Abgases einhalten.

6. August: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird in Bonn als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums eingerichtet.

26. Oktober: Die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) legt insbesondere fest, welche Luftqualitätsgrenzwerte, Zielwerte und Alarmschwellen eingehalten werden müssen. Dadurch wird die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe erheblich reduziert.

November: Das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London-Übereinkommen) wird geändert: Ein unbefristetes Verbot, radioaktive Abfälle im Meer zu versenken, ersetzt das bislang geltende freiwillige Moratorium.

November: Der Vertrag über die Europäische Union von Maastricht tritt in Kraft. Er enthält den zentralen umweltpolitischen Handlungsgrundsatz des Vorsorgeprinzips.

Dezember: Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer nimmt das „Integrierte Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)“ mit 2000 Messstationen des Bundes sowie 48 Messstellen der Länder in Betrieb. IMIS gewährleistet eine ständige lückenlose und flächendeckende Überwachung der Umweltradioaktivität und ermöglicht eine Frühwarnung.

1994

März: Die 1992 auf dem Umweltgipfel von Rio beschlossene Klimarahmenkonvention tritt in Kraft und schafft die völkerrechtlich verbindliche Grundlage für den globalen Klimaschutz. Das Übereinkommen enthält das Ziel, den Ausstoß der Industrieländer an Treibhausgasen auf das Emissionsniveau von 1990 zurückzuführen.

Juli: Durch Änderung des Atomgesetzes gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen für künftige Atomkraftwerke.

8. Juli: Das Umweltinformationsgesetz garantiert ein Zugangsrecht zu Umweltinformationen, die bei Umweltbehörden vorliegen. Bürger können sich so besser an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren.

Oktober: Einführung von schwefelarmem Dieselkraftstoff in Deutschland. Dadurch können die Rußemissionen im Straßenverkehr um bis zu 15 Prozent verringert werden.

17. November: Dr. Angela Merkel (CDU) wird Bundesumweltministerin.

November: Umweltschutz wird als Staatsziel im Grundgesetz verankert. In Kraft tritt der neue Artikel 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

1995

März: Die Alpenkonvention zum Schutz und für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung im Alpenraum tritt in Kraft.

Oktober: Ein neues Leitbild für Naturparke wird entwickelt: Naturparke sollen zu Vorbildlandschaften für eine nachhaltige Entwicklung werden. Sie haben bereits einen Anteil von 20 Prozent an der Fläche Deutschlands erreicht.

15. Dezember: Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes durch ein neues Umweltauditsystem EMAS.

1996

Juni: Das Klimasekretariat der Vereinten Nationen (UN) zieht nach Bonn.

Oktober: Die Nukleare Sicherheitskonvention tritt nach Ratifizierung durch 21 Staaten in Kraft. Das Übereinkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Sicherheitsgrundsätze für zivile Reaktoren fest.

6. Oktober: Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft auf breiter Basis ermöglicht. Vermeidung und Verwertung von Abfällen haben Vorrang vor deren Beseitigung.

Dezember: Als eines der ersten Länder weltweit hat Deutschland eine rechtsverbindliche Regelung (26. BImSchV) zum Schutz der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern, insbesondere von Anlagen des Mobilfunks und der Energieversorgung, getroffen. Die Grenzwerte folgen den Empfehlungen international anerkannter Fachgremien wie der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen.

1997

5. September: Das Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle wird verabschiedet.

Dezember: Nach gut zwei Jahren, die mit dem von Bundesumweltministerin Angela Merkel verhandelten Berliner Mandat ihren Ausgang nahmen, werden in Japan die Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll erfolgreich abgeschlossen. Erstmals werden für Treibhausgase verbindliche Emissionsminderungen für Industriestaaten vereinbart.

1998

Rückgang der Schwefeldioxid-Emissionen von 2,8 Mio. Tonnen in 1982 auf 1,85 Mio. Tonnen in 1998 aufgrund der Verschärfung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes.

März: Das Bundesbodenschutzgesetz gibt dem Bodenschutz einen höheren Stellenwert. Insbesondere sollen schädliche Bodenveränderungen abgewehrt, der Boden und Altlasten saniert werden.

April: Die Verordnung über die Entsorgung von Altautos wird erlassen. Damit verbessern sich die notwendigen rechtliche Rahmenbedingungen für die Altautoentsorgung erheblich.

2006

1. März: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt besteht seit 15 Jahren. In dieser Zeit sind mehr als 6.200 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,2 Milliarden Euro gefördert worden. Kleine und mittelständische Unternehmen sind die Hauptzielgruppe der Stiftung.

März: Die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Lärmkartierungsverordnung) konkretisiert die Anforderungen für Lärmkarten.

1. Mai: Pfandflaschen können gemäß der Novelle 2003 überall im Handel zurückgegeben werden. Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und „Alcopops“ werden pfandpflichtig.

2007

1. Januar: Das Biokraftstoffquotengesetz tritt in Kraft. Reine Biokraftstoffe werden steuerlich begünstigt.

1. März: Durch die Kennzeichnungsverordnung werden Kraftfahrzeuge nach ihrem Emissionsverhalten bundeseinheitlich durch verschiedenfarbige Plaketten klassifiziert.

9. März: Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) fassen unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel als EU-Ratsvorsitzende den Beschluss: Bis 2020 sollen die Treibhausgas-Emissionen der EU um 30 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden, auf jeden Fall aber um 20 Prozent. Bis 2020 sollen dazu 20 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert werden.

30. Mai: Umrüstung der Schachtanlage Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung beginnt.

7. Juni: Novelle des Fluglärmgesetzes tritt in Kraft mit Verbesserungen für den Fluglärmschutz im Umland der größeren zivilen und militärischen Flugplätze.

23. August: Die Bundesregierung beschließt in Meseberg das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP).

7. November: Die Bundesregierung beschließt eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Biodiversitätsstrategie).

2008

Mai: Der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) werden kostenlos Übertragung von Naturschutzflächen im Umfang von 46.000 Hektar – vor allem die großen ehemaligen militärischen Liegenschaften – überlassen zur langfristige Sicherung dieses Teils des nationalen Naturerbes.

Mai: Deutschland richtet die 9. Vertragsstaatenkonferenz des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in Bonn aus. Das Ziel wird bestätigt, mindestens zehn Prozent der weltweiten Waldtypen effektiv zu schützen.

17. Dezember: Das Bundeskabinett verabschiedet die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel mit 15 Handlungsfeldern in ausgewählten Regionen.

2009

Januar: Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) tritt in Kraft: Anteil von erneuerbaren Energien im Strombereich soll bis 2020 auf mindestens 30 Prozent verdoppelt werden. (Vergütungen für Windanlagen an Land und auf dem Wasser sowie für hoch effiziente Biogasanlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, steigen; Absenkung der Vergütungssätze für Photovoltaik).

Januar: Geändertes Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) und das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz tritt in Kraft. Ziel: Verdoppelung des KWK-Stromanteils auf 25 Prozent und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung auf 14 Prozent bis 2020.

26. Januar: Gründung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA). 75 Staaten unterzeichnen den Gründungsvertrag in Bonn, Hauptsitz ist Abu Dhabi.

Januar: B7-Kraftstoff wird zugelassen. Herkömmlichem Dieselkraftstoff kann nun bis zu sieben Prozent Biodiesel beigemischt werden.

Mai: Emissionshandels-Versteigerungsverordnung (EHVV 2012)verabschiedet. Sie regelt die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012.

25. Juni: Das Klima- und Energiepaket der Europäischen Union (EU) tritt in Kraft (Umsetzung der 2007 beschlossenen EU-Klimaschutzziele) mit verbindlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU. Das Hauptinstrument des Maßnahmenpakets ist der Handel mit Emissionszertifikaten in der gesamten EU.

1. Juli: KFZ-Steuer: Einbeziehung von die CO2-Emissionen in die Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer bei neu zugelassenen PKWs.

2010

1. März: Das neue Bundesnaturschutzgesetz und das neue Wasserhaushaltsgesetz treten in Kraft. Damit bestehen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren.

27. April: Erster Offshore-Windpark Deutschlands „Alpha Ventus“ eröffnet.

4. August: Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie

September: Bundesregierung beschließt das Energiekonzept 2050. Es beschreibt erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien mit langfristiger Orientierung.

Oktober: Einführung des Biokraftstoffs E10 (zehn Prozent Bioethanol).

November/Dezember 2010: UN-Klimakonferenz in Cancún (Mexiko). Erstmals wird offiziell Begrenzung des Klimawandels auf zwei Grad gegenüber vorindustrieller Zeit als Messlatte für weltweiten Klimaschutz anerkannt.

2011

Februar: Bundeskabinett beschließt Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Mit der TEHG-Novelle wird in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasenin einem EU-weiten Emissionshandelssystem geschaffen.

März: Moratorium zur Kernenergie in Deutschland nach dem Reaktorunfall von Fukushima Daiichi. Innerhalb von drei Monaten ist die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland überprüft worden. Einsetzung der Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“.

6. Juni: Bundeskabinett beschließt Eckpunktepapier zur Energiewende. Darin werden unter anderem die Ziele festgeschrieben, bis spätestens Ende 2022 schrittweise auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken vollständig zu verzichten sowie bis 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent zu reduzieren und den Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von den damaligen 17 auf 35 Prozent zu steigern.

Juni: Deutschland unterzeichnet das Nagoya Protokoll. Es schafft einen international verlässlichen Rahmen, um den Zugang zu genetischen Ressourcen, wie z. B. unbekannten Heilpflanzen aus Regenwäldern, für Forscher, Unternehmer und andere Nutzer zu erleichtern.

Juni: Aufnahme der „Alten Buchenwälder Deutschlands“ (fünf Schutzgebiete) in die Liste des Weltnaturerbes.

August: 13. Änderung des Atomgesetzes: Deutschland steigt orientiert an den Empfehlungen der Ethikkommission und der Reaktorsicherheitskommission zügiger als geplant aus der Kernenergienutzung aus. Spätestens Ende 2022 soll das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen.

2012

April: Die UN beschließt, das Sekretariat des neuen internationalen Wissenschaftlergremiums für Biodiversität (IPBES) in Bonn anzusiedeln.

Juni: Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt in Kraft. Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden.

Juni: UN-Konferenz Rio+20 erkennt das Konzept der „Green Economy“ als ein wichtiges Mittel zur Erreichung nachhaltiger Entwicklung an.

Juni: Novellierung Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Erhalt Einspeisevorrang, aber Einmalabsenkung der Vergütungsätze für Photovoltaik und Vereinbarung eines Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 Gigawatt.

November: neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke.

2013

März: Vertragsstaatenkonferenz beschließt strengen Schutz von Haien auf Initiative Deutschlands im Washingtoner Artenschutzübereinkommen.

April: Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (Lex Asse) tritt in Kraft.

Juni: Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle mit Vorbereitung der Standortauswahl durch eine pluralistisch besetzte Kommission.

Juli: Abfallvermeidungsprogramm des Bundes: Damit werden erstmals systematisch und umfassend Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von Empfehlungen konkreter Instrumente und Maßnahmen erfasst.

August: Neue Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (z. B. Grenzwerte für Mobilfunkmasten).

2014

1. September: Einrichtung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Das Bundesamt ist für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zuständig.

Oktober: Bund und Länder beschließen das Nationale Hochwasserschutzprogramm.

Dezember: Bundeskabinett beschließt das Aktionsprogramms Klimaschutz 2020. Ziel des Programms ist es sicherzustellen, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert.

2015

August: Bundeskabinett beschließt Konzept zur Entsorgung des Atommülls

Dezember: Klimaabkommen von Paris: Zum ersten Mal wird die Zwei-Grad-Obergrenze in einem völkerrechtlichen Abkommen verankert.

2016

April: Deutschland tritt dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt.

Juli: Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte tritt in Kraft.

September: Weltartenschutzkonferenz in Johannesburg: klare Ablehnung eines internationalen Elfenbeinhandels.

November: Klimaschutzplan 2050: Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige.

Dezember: Novelliertes Standortauswahlgesetz für kerntechnische Endlager.

2017

Januar: EEG-Novelle mit grundsätzlicher Umstellung auf Ausschreibungen tritt in Kraft.

Mai: G20-Plan gegen Meeresmüll wird durchgeführt.

November: erfolgreiche Weltklimakonferenz COP23 in Bonn.

2018/2019

Oktober 2018: Konzept für saubere Luft und Mobilität: Maßnahmenpaket für die deutschen Städte, u. a. Förderung von sauberen Bussen. Der Bund stellt bis 2020 eine Milliarde Euro zur Verfügung.

1. Januar 2019: Neues Verpackungsgesetz tritt in Kraft: Die Recyclingquoten werden deutlich erhöht. Außerdem werden Hersteller bei den Lizenzentgelten belohnt, die recyclingfähige Verpackungen einsetzen und Rezyklate verwenden.

Januar 2019: Der Ausstieg aus der Stromgewinnung aus (Braun)kohle ist auf den Weg gebracht: Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“.

April 2019: Netzausbaubeschleunigungsgesetz: Bringt die Energiewende voran durch schnellere Verfahrensschritte, einfachere Genehmigungen und bessere Entschädigung für Grundstücksbesitzer, die ihre Grundstücke schneller zur Verfügung stellen.