Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Förderregelung für Offshore-Windenergie in Deutschland
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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Förderregelung für Offshore-Windenergie in Deutschland

Der Europaabgeordnete David McAllister (CDU) begrüßt, dass die Europäische Kommission heute (Montag) grünes Licht für eine deutsche Betriebsbeihilferegelung zum weiteren Ausbau der Offshore-Windenergieerzeugung in Deutschland gegeben hat. Diese steht mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang. Die neue Regelung wird das Ziel für die installierte Offshore-Windkapazität von 15 Gigawatt (GW) auf 20 GW bis 2030 erhöhen und bis 2040 eine installierte Offshore-Kapazität von 40 GW vorsehen.

Wie die bestehende Regelung basiert auch die neue Regelung auf dem zentralisierten Modell, bei dem der Staat eine Vorauswahl trifft und bestimmte Standorte für die Entwicklung der Offshore-Windenergie ausschreibt. Die Beihilfe wird in Form eines Aufschlags auf den Strommarktpreis gewährt, der auf der Grundlage des niedrigsten Angebots in offenen und transparenten Ausschreibungen festgelegt wird und für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt wird. Die Regelung ist bis 2026 genehmigt.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach den Vorschriften für Beihilfen für Energie aus erneuerbaren Quellen gemäß den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 geprüft.

David McAllister hatte die Europäische Kommission aufgefordert, die Beihilfeentscheidung beim neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zügig zu treffen. So schrieb er in einem Brief an die Kommissarin für Energie, Frau Kadri Simson, vom 19. März: „Aufgrund der sehr hohen Bedeutung für die Umwelt- und Klimaziele möchte ich betonen, dass eine dringende Entscheidung notwendig ist und möchte wissen, wann mit der endgültigen Zustimmung der Europäischen Kommission gerechnet werden kann.“

Grundsätzlich gilt die neue Fassung des EEG seit dem 1. Januar 2021. Viele Regelungen können aber erst nach der jetzt erfolgten beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission umgesetzt werden.

„Norddeutschland ist führender Standort für Offshore-Windenergie. Die Betreiber brauchen Gewissheit und Planungssicherheit. Solange die Kommission keine Entscheidung getroffen hatte, gab es keine Anschlussförderung für ältere Windenergieanlagen. Ausschreibungen für neue Anlagen waren derzeit pausiert, da die Zuschläge unter diesen Umständen nicht ausgezahlt werden konnten. Diese Unsicherheit ist endlich beseitigt.“, erläutert David McAllister.