Presseinformation: Wie geht es weiter beim Brexit?
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Presseinformation: Wie geht es weiter beim Brexit?

Nachdem das britische Unterhaus am 20. Dezember dem EU-Austrittsabkommen zugestimmt hat, muss das Europäische Parlament es final annehmen. Dazu ist eine außerordentliche Abstimmung im Plenum für den 29. Januar vorgesehen.

Der Europaabgeordnete David McAllister (CDU) erklärt dazu: „45 Jahre war das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union. Zum 31. Januar 2020 wird unsere Staatengemeinschaft zum ersten Mal in der Geschichte einen Mitgliedstaat verlieren. Den Brexit bedauere ich sehr. Er ist und bleibt ein historischer Fehler. Es gilt nun, die Entflechtung des Vereinigten Königreichs aus den Institutionen und Politikbereichen der EU zu organisieren und zugleich eine künftig möglichst enge Partnerschaft anzustreben.“

Ab dem 1. Februar tritt bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase in Kraft. In dieser Zeit ist das Vereinigte Königreich zwar kein Mitglied der EU mehr und somit auch nicht in den EU-Institutionen vertreten, aber bleibt vorerst im Binnenmarkt und der Zollunion und ist daher weiter an die EU-Regeln gebunden. Bis Ende 2020 müssen sich beide Seiten auf ein Freihandelsabkommen einigen und dieses ratifizieren, um einen harten Brexit zu vermeiden.

Die Übergangsphase könnte bis maximal Ende 2022 einmal verlängert werden. Die britische Regierung müsste allerdings bis zum 1. Juli einen entsprechenden Antrag stellen. Dies lehnt das britische Unterhaus ab. „Der Zeitplan, dieses Abkommen in zehn Monaten auszuhandeln, ist sehr ambitioniert.“ so David McAllister.

In der Übergangsphase bis Ende 2020 gilt das gesamte EU-Recht weiter – inklusive der für uns in Niedersachsen und Bremen wichtigen Zugangsrechten zu Fischereigründen und der vereinbarten Fangquoten. Gemäß der überarbeiteten politischen Erklärung vom Oktober 2019 sollen die Europäische Union und das Vereinigte Königreich „sich nach besten Kräften Bemühen“, sich bis zum 1. Juli 2020 auf ein Fischerei-Abkommen zu einigen und dieses ratifizieren.

Die zukünftige Fischereipolitik über die Übergangsphase hinaus ist im Austrittsabkommen nicht näher festgeschrieben. Beide Seiten werden also über die Details während der Übergangsphase im Rahmen der Verhandlungen über die künftige Zusammenarbeit beraten.

„In dem Fischereiabkommen sollte der gegenseitige Zugang zu den Fanggründen und ebenso zu den Märkten gesichert werden. Dabei ist klar: Wenn das Vereinigte Königreich seine Fischereierzeugnisse weiterhin auf dem EU-Markt verkaufen will, müssen EU-Schiffe ungehinderten Zugang zu Fanggebieten in britischen Gewässern erhalten“, fordert David McAllister.