Presseinformation: Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich stecken fest
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Presseinformation: Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich stecken fest

Die siebte Verhandlungsrunde über die künftigen Beziehungen der Europäischen Union mit dem Vereinigten Königreich in dieser Woche hat keine nennenswerten Fortschritte gebracht. Das teilte heute Nachmittag der Vorsitzende der UK Coordination Group im Europäischen Parlament David McAllister nach einer Videokonferenz mit dem EU-Chefunterhändler Michel Barnier mit. 

Barnier sei ein wenig überrascht, da Premierminister Boris Johnson im Juni gesagt hatte, er wolle die Arbeit im Laufe des Sommers beschleunigen. „Auch in dieser Woche haben die britischen Unterhändler – genau wie in der Juli-Runde – wieder einmal keine Bereitschaft gezeigt, in Fragen von grundlegender Bedeutung für die Europäische Union Fortschritte zu erzielen.“, sagte der EU Chefunterhändler. 

Obwohl die Zeit drängt, bestehen vor allem in Grundsatzfragen nach wie vor Differenzen. „In dieser Woche wurden leider keine relevanten Ergebnisse erzielt. Damit ist ein weiterer Monat ohne konkrete Fortschritte vergangen. Es darf keine weitere Zeit mehr verschwendet werden. Wir haben nur noch wenige Wochen vor uns. Die EU hat kein Interesse an einer Last-Minute Entscheidung. Dies ist nicht hilfreich und möglicherweise sehr nachteilig für beide Seiten.“, erklärte David McAllister.

Trotz der geringen verbleibenden Zeit könne sich Barnier eine Einigung noch vorstellen. Dazu müssten die britischen Partner jedoch endlich bereit sein, in der nächsten Runde – die vom 7. bis 11. September in London stattfinden wird – konkrete und konstruktive Vorschläge zu unterbreiten.  

Barnier kritisierte die fehlende Bereitschaft des Vereinigten Königreichs, die europäischen Prioritäten zu verstehen, obwohl diese seit 2017 bekannt sind. Demnach muss das Handelsabkommen mit Standards für einen fairen Wettbewerb einhergehen und ebenso eine faire und nachhaltige sowie langfristige Lösung für die europäischen Fischer garantieren. Außerdem bekräftigte der Franzose, dass das Vereinigte Königreich nicht erwarten könne, einen besonderen Zugang zum Binnenmarkt zu erhalten, wenn es nicht bereit ist, die gemeinsamen Regeln dieses Marktes zu akzeptieren.

Die Europäische Union erwartet von Premierminister Boris Johnson, dass er sich an die gemeinsame politische Erklärung aus dem vergangenen Jahr hält, zu der er sich zusammen mit den 27 Staats- und Regierungschefs der EU verpflichtet hat. So heißt es in Absatz 77 unter anderem, dass das künftige Abkommen robuste Verpflichtungen zur Verhinderung von Handelsverzerrungen und unfairen Wettbewerbsvorteilen enthalten und gemeinsame hohen Standards aufrechterhalten sollte.

Abgesehen von Fragen der Handelspolitik und der Fischerei mahnte Michel Barnier auch in Fragen der Überwachung des Abkommens, Mobilität und Koordination von sozialer Sicherheit Fortschritte in den Verhandlungen an. Bewegung gab es diese Woche hingegen bei der künftigen Zusammenarbeit in der Energiepolitik, der Teilnahme an Programmen der EU und der Geldwäschebekämpfung.

David McAllister wies darauf hin, dass das Europäische Parlament Zeit brauche, um das Abkommen zu prüfen, bevor es seine Zustimmung gibt. In allen entscheidenden Themen wie die fairen Wettbewerbsbedingungen, die Fischereipolitik und Governance sei erkennbarer Fortschritt unerlässlich.

„Spätestens Ende Oktober muss ein fertiger, unterschriftsreifer Text formuliert sein, um den Zustimmungsprozess rechtzeitig bis zum Ende des Jahres abzuschließen. Auch die adäquate Umsetzung des Austrittsabkommen bleibt ebenso wichtig. Dies gilt insbesondere für das Protokoll über Irland/Nordirland.“, so der CDU Politiker abschließend.

Hintergrund:

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen.

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Austrittsabkommen hat für einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs gesorgt und Rechtssicherheit in wichtigen Bereichen geschaffen, darunter Bürgerrechte, die Finanzregelung und die Vermeidung einer harten Grenze auf der Insel Irland.

Im Austrittsabkommen ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, der gewährleistet, dass das EU-Recht für das Vereinigte Königreich vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 weiter gilt. Am Ende des Übergangszeitraums verlässt das Vereinigte Königreich den Binnenmarkt und die Zollunion und beendet damit den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr.

Das Vereinigte Königreich wird weder am Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerraum der EU noch an Maßnahmen und Programmen der EU teilnehmen und auch nicht mehr von den internationalen Übereinkünften der EU profitieren. Die Änderungen werden beide Seiten betreffen und unabhängig davon eintreten, ob ein Abkommen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zustande kommt oder nicht.

Die EU und das Vereinigte Königreich verhandeln derzeit über ein Abkommen über eine künftige neue Partnerschaft. Doch selbst wenn ein solches Abkommen geschlossen wird, werden sich die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 erheblich von den derzeitigen unterscheiden, auch weil es keinen reibungslosen Handel mehr geben wird. Es werden unweigerlich Hindernisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie für die grenzüberschreitende Mobilität und den grenzüberschreitenden Austausch auftreten. Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürger und Interessenträger auf beiden Seiten werden davon betroffen sein und müssen sich deshalb vorbereiten.