Presseinformation: Gezielte Notfallmaßnahmen vom Europäischen Parlament beschlossen
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Presseinformation: Gezielte Notfallmaßnahmen vom Europäischen Parlament beschlossen

Europäisches Parlament beschließt gezielte Notfallmaßnahmen für den Fall eines „No-Deal Brexit“

Das Europäische Parlament hat heute in einer Sondersitzung gezielte Notfallmaßnahmen beschlossen, für den Fall, dass sich die Europäischen Union und das Vereinigte Königreich nicht auf ein Abkommen bis zum Ende des Jahres einigen können. Der Brexit-Beauftragte im Europäischen Parlament David McAllister erklärte dazu im Rahmen der Plenardebatte: „Es sind noch zwei Wochen bis zum Ende der Übergangsperiode und wir haben leider immer noch kein Abkommen. Die heute beschlossenen Notfallmaßnahmen könnten daher zum 1. Januar 2021 erforderlich werden, um die gravierendsten Folgen abzufedern. Wir müssen jetzt auf jeden möglichen Ausgang der Verhandlungen vorbereitet sein.“

Die vier beschlossenen Verordnungen sehen vor, Luft- und Straßenverkehrsverbindungen sowie den gegenseitigen Zugang zu Fischereigründen aufrechtzuerhalten, sofern das Vereinigte Königreich dasselbe garantiert. Mit den Notfallmaßnahmen soll der Zeitraum überbrückt werden, in dem kein Abkommen gilt. Dabei sind die Vorkehrungen zeitlich beschränkt. Die Übergangsregeln im Verkehrswesen gelten für sechs Monate. In der Fischerei ist der Rechtsrahmen spätestens bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen.

„Die beschlossenen Vorkehrungen würden nicht wirksam werden, wenn wir mit London in den nächsten Tagen doch noch eine Einigung über die künftigen Beziehungen erreichen. Das wäre für beide Seiten die bessere Option. Gleichwohl müssen sich Betriebe, Unternehmen und Behörden vorsichtshalber auf mehrere Szenarien vorbereiten“, so der CDU-Politiker.

Derweil laufen die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich weiter. Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen sprach am Mittwoch im Europäischen Parlament davon, dass es einen „schmalen Pfad“ für ein Abkommen gebe. Es seien Fortschritte bei den fairen Wettbewerbsbedingungen erzielt worden. In der Fischereipolitik lägen die Positionen jedoch weiterhin auseinander.
„Unsere Präferenz wird immer ein Abkommen sein, das die langfristigen politischen Interessen der EU wahrt und akzeptable Lösungen für beide Seiten enthält. Für die Fischwirtschaft in Cuxhaven und Bremerhaven braucht es verlässliche und nachhaltige Regeln. Gleichzeitig geht es um die Integrität des Binnenmarktes“, erläuterte David McAllister abschließend.

Hintergrund:

Bis zum 31. Dezember 2020 gilt ein Übergangszeitraum, in dem das Unionsrecht weiter für das Vereinigte Königreich gilt. Ab dem 1. Januar 2021wird das Vereinigte Königreich definitiv nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion sein.