Presseinformation: Gezielte Notfallmaßnahmen für einen möglichen „No-Deal Brexit“
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Presseinformation: Gezielte Notfallmaßnahmen für einen möglichen „No-Deal Brexit“

Die Europäische Kommission hat heute gezielte Notfallmaßnahmen ab dem 1. Januar 2021 vorgelegt, für den Fall, dass sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich nicht auf ein Abkommen über die künftigen Beziehungen einigen können.

Der für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich federführende Abgeordnete des Europäischen Parlaments David McAllister erklärt dazu: „Diese Notfallmaßnahmen sind vorsichtshalber notwendig, falls die Verhandlungen scheitern sollten. Unsere Präferenz bleibt ein Abkommen, das die langfristigen politischen Interessen der EU wahrt und akzeptable Lösungen für beide Seiten enthält. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen wir uns aber auf unterschiedliche Szenarien einstellen.“ Es seien noch drei Wochen bis zum Ende der Übergangsphase und es gäbe leider immer noch keinen Durchbruch. Die weiterhin bestehenden Differenzen bei den fairen Wettbewerbsbedingungen, bei der Governance und bei der Fischereipolitik würden in den nächsten Tagen über den Ausgang der Verhandlungen entscheiden, so der CDU-Politiker.

„Das Europäische Parlament ist bereit, jetzt schnell zu reagieren. Es gilt, die gravierendsten Folgen, insbesondere beim Transport- und Verkehrswesen abzufedern. Die Notfallgesetzgebung schließt auch die für Cuxhaven und Bremerhaven wichtige Fischwirtschaft ein“, hob David McAllister hervor. So sollen Schiffen der EU und des Vereinigten Königreichs der gegenseitige Zugang zu Fanggebieten in den Gewässern der jeweils anderen Partei auch nach dem 31. Dezember ermöglicht werden. Es gehe darum, kurzfristig und temporär die Genehmigungsverfahren für Fischereifahrzeuge zu vereinfachen.

„Die EU ist nach wie vor entschlossen, das bestmögliche Abkommen für eine ehrgeizige Partnerschaft mit Großbritannien zu vereinbaren, aber nicht um jeden Preis. Die langfristigen Interessen der EU müssen gewahrt bleiben. Es geht um die Integrität des Binnenmarktes“, so David McAllister abschließend. 

Hintergrund:

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Premierminister Boris Johnson haben vereinbart, dass die Verhandlungen noch bis Sonntag fortgeführt werden sollen. Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt ein Übergangszeitraum, in dem das Unionsrecht weiter für das Vereinigte Königreich gilt. Ab dem 1. Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich definitiv nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion sein.