Presseinformation: Europäisches Parlament gibt grünes Licht für EU-weiten digitalen Corona-Ausweis
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Presseinformation: Europäisches Parlament gibt grünes Licht für EU-weiten digitalen Corona-Ausweis

Am heutigen Mittwoch (9. Juni) hat das Europäische Parlament den EU-weiten digitalen Corona-Ausweis, das sogenannte „digitale COVID-Zertifikat“ der EU mit 546 zu 93 Stimmen bei 51 Enthaltungen angenommen. Der gemeinsame Nachweis über Impfung, negative Testergebnisse oder Genesung wird künftig von allen Mitgliedstaaten anerkannt. Der Europaabgeordnete David McAllister (CDU) erklärt dazu: „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Folgen der Pandemie im Alltag so weit wie möglich abzufedern. Durch das „digitale COVID-Zertifikat“ wird schon in diesem Sommer ein sicheres und koordiniertes Reisen möglich.“

Die Mitgliedstaaten stellen den Ausweis kostenlos aus. Entweder digital oder in Papierform mit QR-Code. Hiermit kann der Nachweis erbracht werden, dass man gegen COVID-19 geimpft wurde, kürzlich ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von der Erkrankung genesen ist.

„Der EU-Corona-Ausweis ist kein Reisedokument und auch keine Bedingung für Bewegungsfreiheit.“, betont David McAllister. In der Praxis wird es drei verschiedene Arten von Zertifikaten geben. Ein gemeinsamer EU-weiter Rahmen soll sicherstellen, dass die Zertifikate der Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt und überprüft werden können. Außerdem sollen dadurch Betrug und Fälschungen eingeschränkt werden.

Bei den Verhandlungen mit Kommission und Rat konnte das Europäische Parlament erreichen, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests für Inhaber des Ausweises einführen dürfen.

Alle von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe werden von den Mitgliedstaaten akzeptiert. Bei einer Immunisierung mit einem in einzelnen Staaten zugelassenen oder durch die Weltgesundheitsorganisation mit einer Notfallzulassung freigegebenen Impfstoff entscheiden die Mitgliedstaaten selbst.

Die Verordnung muss nun der Europäischen Rat annehmen. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 für zwölf Monate in Kraft.