Presseinformation: Europäisches Parlament beschließt Sieben-Jahres-Haushalt 2021-2027
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Presseinformation: Europäisches Parlament beschließt Sieben-Jahres-Haushalt 2021-2027

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zugestimmt. So können die EU-Haushaltsmittel ab Anfang nächsten Jahres die Bürger unterstützen.

Der mit dem Rat am 10. November vereinbarte Text über den langfristigen EU-Haushalt für 2021-2027 wurde mit 548 Ja-Stimmen bei 81 Nein-Stimmen und 66 Enthaltungen angenommen. Der mit dem Rat vereinbarte Text zur Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) zu Bestimmungen über die Wirtschaftlichkeit der EU-Haushaltsführung wurde mit 550 Ja-Stimmen bei 72 Nein-Stimmen und 73 Enthaltungen angenommen.

Der Europaabgeordnete David McAllister (CDU) betont: „Im Ergebnis bedeutet dies 15 Milliarden Euro mehr für wichtige EU-Programme. Diese Aufstockung ist das Ergebnis abschließender Verhandlungen des Parlaments. Hierdurch werden zehn ausgewählte EU-Schlüsselprogramme in den nächsten sieben Jahren gestärkt, um die Bürger besser vor der COVID-19-Pandemie zu schützen, der nächsten Generation Chancen zu bieten und die europäischen Werte zu bewahren. Dank dieses Kompromisses verdreifacht das Europäische Parlament den Betrag für EU4Health (Gesundheit), erhöht die Finanzierung für das Bildungsprogramm Erasmus+ um fast das doppelte und stellt sicher, dass die Forschungsmittel weiter steigen werden.“

Elf Milliarden Euro stammen hauptsächlich aus den von der EU eingenommenen Geldbußen für Wettbewerbsverstöße, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie die EU-Vorschriften nicht einhalten. Hiermit wird eine langjährige Forderung des Parlaments umgesetzt, dass von der EU eingenommene Gelder im EU-Haushalt verbleiben sollten. Diese Mittel werden die Gesamtobergrenze des MFR schrittweise auf 1.085,3 Milliarden Euro erhöhen. Vier Milliarden Euro werden aus Umschichtungen und Margen innerhalb des MFR finanziert. Darüber hinaus wird 1 Milliarde Euro zusätzlich flexibel zur Verfügung stehen, um auf künftige Bedürfnisse und Krisen reagieren zu können.

Es gilt der Grundsatz, dass die mittel- bis langfristigen Kosten für die Rückzahlung der Schulden für die Finanzierung des Aufbaufonds weder zu Lasten gut etablierter Investitionsprogramme im Mittelfristigen Finanzrahmen gehen noch zu wesentlich höheren Bruttonationaleinkommens (BNE)-basierten EU-Beiträgen der Mitgliedstaaten führen sollten“, hebt David McAllister hervor.

Daher hat das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments einen Fahrplan für die Einführung neuer EU-Eigenmittel für die nächsten sieben Jahre ausgearbeitet. Dieser Fahrplan ist in der „Interinstitutionellen Vereinbarung“, einem rechtsverbindlichen Text, enthalten. Zusätzlich zu dem auf nicht-recyceltem Plastik gründenden Beitrag ab 2021 umfasst der Fahrplan eine auf dem Emissionshandelssystem basierende Eigenmittelquelle (ab 2023, möglicherweise verbunden mit einem CO2-Grenzausgleichssystem), eine Digitalabgabe (ab 2023) und ein FTS-Eigenmittel sowie einen finanziellen Beitrag im Zusammenhang mit dem Unternehmenssektor oder eine neue gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (ab 2026).

„Was die Ausgaben im Rahmen des Aufbauplans betreffen, so hat das Parlament sichergestellt, dass die drei Institutionen regelmäßig zusammenkommen, um die Umsetzung der auf der Rechtsgrundlage von Next Generation EU aufgenommenen Mittel zu bewerten. Die Ausgaben werden in transparenter Weise getätigt, und das Parlament wird zusammen mit dem Rat jede Abweichung von zuvor vereinbarten Plänen überprüfen“, betont McAllister.

Der Kompromiss sieht die verbesserte Verfolgung klima- bzw. biodiversitätsbezogener Ausgaben vor, um sicherzustellen, dass mindestens 30% des Gesamtbetrags des Unionshaushalts und des Aufbauplans die Klimaziele unterstützen, und um zu gewährleisten, dass ab 2024 7,5% und ab 2026 10% der jährlichen Ausgaben für die Ziele der Europäischen Union im Bereich der biologischen Vielfalt aufgewendet werden.

Der Rat muss die MFR-Verordnung und die Interinstitutionelle Vereinbarung nun formell billigen. Danach werden Sie im Amtsblatt veröffentlicht und treten am 1. Januar 2021 in Kraft.