Presseinformation: Corona-Maßnahmen der EU Mitgliedstaaten sind auf einem guten Weg
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Presseinformation: Corona-Maßnahmen der EU Mitgliedstaaten sind auf einem guten Weg

Bei Reisen innerhalb der EU sollen die Einstufung von Corona-Risikogebieten sowie Test- und Quarantänevorschriften klarer und vorhersehbarer werden. Auf eine entsprechende Empfehlung zu besser koordinierten Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Mitgliedstaaten heute (Dienstag) geeinigt. Dazu gehört eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes – grün, orange, rot -, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien erstellt wird. Informationen über Reisebeschränkungen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es etwa für Grenzpendler oder aufgrund wichtiger familiärer Gründe geben. Der Beschluss geht zurück auf eine Entschließung, die das Europäische Parlament am 17. September angenommen hatte. Alle Informationen über Reisen innerhalb der EU werden auf der Plattform „Re-open EU“ verfügbar sein, auf der auch die regelmäßig vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlichte einheitliche Karte verlinkt ist.

Hierzu erklärt der Europaabgeordnete David McAllister (CDU):

„Der Anstieg der Infektionszahlen und der Todesfälle in einigen europäischen Ländern ist besorgniserregend. Wir müssen wirksame Maßnahmen ergreifen. Durch die Pandemie wird das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass die Bürger mit sehr vielen unterschiedlichen Vorschriften und Verfahren sowie mit unklaren Informationen über Gebiete mit hohem und geringem Risiko konfrontiert sind. Es mangelt an Klarheit darüber, was bei Reisen zu tun ist. Heute haben die Mitgliedstaaten eine Einigung darüber erzielt, wie eine einheitliche Regelung in die Praxis umgesetzt werden kann. Diese Einigung begrüße ich sehr. Hierdurch kann die derzeit unübersichtliche Lage entwirrt werden. Dass die Mitgliedstaaten sich aufeinander zubewegt haben, ist ein klares Beispiel dafür, dass die EU dort handelt, wo sie unbedingt handeln sollte. Die Mitgliedstaaten haben gelernt, dass die Krise nicht durch ein einseitige Grenzschließungen, sondern nur durch Zusammenarbeit gemeistert werden kann.“

Eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erstellt wird, ist das erste wichtige Ergebnis. Die Mitgliedstaaten seien jetzt gefordert dafür zu sorgen, dass die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt werden, damit die Karte wöchentlich mit genauen Informationen über die epidemiologische Lage in der EU und ihren Regionen aktualisiert werden kann, erläutert David McAllister.

Die Mitgliedstaaten können zwar nach wie vor darüber entscheiden, welche beschränkenden Maßnahmen wie Quarantäne oder Tests sie anwenden möchten. Allerdings haben die Mitgliedstaaten sich auch auf die gegenseitige Anerkennung von Tests verständigt und wollen weiter daran arbeiten, die Test- und Quarantäneanforderungen besser zu koordinieren.

„Das ist wichtig für den Schutz der Gesundheit der Bürger, aber auch für den wirtschaftlichen Betrieb: Es muss sichergestellt sein, dass unser Binnenmarkt auch in Pandemiezeiten einwandfrei funktioniert, damit jederzeit Medikamente, Schutzausrüstung und Lebensmittel überall in der EU verfügbar sind. Freier Waren- und Dienstleistungsverkehr muss weiterhin möglich sein. Die heute erzielte Einigung ist ein gutes Beispiel dafür“, meint David McAllister abschließend.

In Bezug auf etwaige Beschränkungen der Freizügigkeit sollten die Mitgliedstaaten so früh wie möglich vor dem Inkrafttreten neuer Maßnahmen klare, umfassende und zeitnahe Informationen bereitstellen, auch über etwaige begleitende Anforderungen (z.B. Negativtests auf COVID-19 Infektionen oder ausgefüllte Aussteigekarten) sowie über die Maßnahmen für Reisende, die aus Gebieten mit höherem Risiko kommen. Diese Informationen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass für epidemiologische Notfälle eine gewisse Flexibilität erforderlich ist. Die entsprechenden Informationen werden auch auf der Webplattform „Re-open EU“ zur Verfügung gestellt werden.