Presseinformation: Beim Brexit Bürgerrechte sichern!
29804
post-template-default,single,single-post,postid-29804,single-format-standard,cookies-not-set,et_divi_builder,qode-social-login-1.1.2,qode-restaurant-1.1.1,stockholm-core-1.0.5,tribe-no-js,page-template-stockholm,select-theme-ver-9.8,ajax_fade,page_not_loaded,vertical_menu_enabled,menu-animation-underline,side_area_uncovered,,qode_menu_,et-pb-theme-stockholm,et-db,wpb-js-composer js-comp-ver-7.6,vc_responsive

Presseinformation: Beim Brexit Bürgerrechte sichern!

Das Europäische Parlament fordert, dass der Schutz sämtlicher Bürgerrechte für Bürger der Europäischen Union und ebenso Briten auch über den Brexit hinaus gewährleistet sein muss. Nur wenn dies gesichert sei, werden die Abgeordneten dem britischen Austrittsabkommen zustimmen. Es geht hierbei insbesondere um den zweiten Teil des Abkommens. Dieses schützt EU-Bürger und ihre Familien im Vereinigten Königreich und in den 27 EU-Mitgliedstaaten lebende Briten.

Das Abkommen sieht vor, dass Ansprüche aus der Sozialversicherung, die unter EU-Recht erworben wurden, für diese Bürger lebenslänglich garantiert werden sollen. Die Umsetzung dieser Regeln soll im Vereinigten Königreich durch eine unabhängige Behörde überwacht werden. Die Abgeordneten machen Zweifel an dieser Unabhängigkeit gelten und fordern, dass alle relevanten administrativen Schritte transparent und einheitlich sein müssen.

„Die Dauer der Übergangsperiode, die Freizügigkeit zu sichern und mögliche Nachteile zu begrenzen prägen jetzt die Debatte um den Brexit“, erklärt der Europaabgeordnete David McAllister.

Der angenommene Parlamentstext ruft die Mitgliedstaaten ferner zu Informationskampagnen für die Bürger auf, und drängt darauf, dass die Regierungen der EU 27 ebenfalls großzügige Regelungen vorsehen, die den britischen Bürgern, die in ihren Staaten ansässig sind, eine entsprechende Rechtssicherheit geben.

Die Resolution wurde mit 610 Ja- zu 29 Nein-Stimmen bei 68 Enthaltungen angenommen.

Um in Kraft zu treten, muss der endgültige Austrittsvertrag zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich durch das Parlament mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestätigt werden.

Sobald der Ratifikationsprozess im Vereinigten Königreich abgeschlossen wurde, wird das Europäische Parlament am 29. Januar in Brüssel einen endgültigen Beschluss fassen.