Parlament ebnet Weg für Sonderfonds zur Abschwächung der Brexit-Folgen
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Parlament ebnet Weg für Sonderfonds zur Abschwächung der Brexit-Folgen

  • Unterstützung für Unternehmen sowie lokale Gemeinschaften
  • EU-Mitgliedstaaten erhalten 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2021
  • Besonderer Fokus auf die kleine Küstenfischerei
  • Deutschland erhält rund 590 Millionen Euro

Das Parlament hat die Brexit-Anpassungsreserve von 5 Mrd. Euro gebilligt, die den EU-Ländern bei der Bewältigung der Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU helfen soll.

Die im Juni erreichte Vereinbarung der Verhandlungsführer von Parlament und Rat über die Einrichtung eines Brexit-Sonderfonds wurde am Mittwoch mit 652 Ja-Stimmen bei 32 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen angenommen. 1,6 Milliarden Euro werden im Jahr 2021 ausgeschüttet. Die verbleibenden 3,4 Milliarden Euro sollen in separaten Tranchen von 1,2 Milliarden Euro in den Jahren 2022 und 2023 und schließlich 1 Mrd. Euro im Jahr 2025 (zu Preisen von 2018) bereitgestellt werden.

Welche Maßnahmen kommen für eine Förderung in Frage?

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Unterstützung von Unternehmen und lokalen Gemeinschaften, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Unionsbürgerinnen und -bürgern.

Die Abgeordneten stellten sicher, dass Ausgaben, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2023 getätigt wurden, durch den Fonds abgedeckt werden. Im Kommissionsvorschlag war der Förderzeitraum auf den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2022 begrenzt.

Aufteilung der Mittel

Gemäß der Vereinbarung wird anhand von drei Kriterien berechnet, welche Beträge jedes EU-Land erhalten wird: die Bedeutung des Handels mit dem Vereinigten Königreich, die Bedeutung der Fischerei in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs und die Bevölkerung in Küstenregionen gegenüber dem Vereinigten Königreich.

In absoluten Zahlen ist Irland der bei weitem größte Empfänger (rund 1 Milliarde Euro), gefolgt von den Niederlanden (rund 810 Millionen Euro), Frankreich (rund 670 Millionen Euro), Deutschland (rund 590 Millionen Euro) und Belgien (rund 350 Millionen Euro). Die vorläufige Aufteilung finden Sie hier.

Mitgliedstaaten, die in hohem Maße von der Fischerei abhängig sind, müssen einen bestimmten Prozentsatz ihrer nationalen Mittelzuweisung zur Unterstützung lokaler und regionaler Küstengemeinden verwenden, einschließlich des Fischereisektors, insbesondere der von der Fischerei abhängigen kleinen Küstenfischerei.

Zitat

„Die EU steht ihren vom Brexit am stärksten betroffenen Unternehmen, Regionen und Ländern zur Seite. Durch die Brexit-Anpassungsreserve ist es uns gelungen, auf EU-Ebene schnell zu reagieren und Hilfe zu leisten. Dank klarer Kriterien werden 5 Milliarden Euro dort ankommen, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Wir haben auch dafür gesorgt, dass der erste Teil der Hilfe bereits ab Ende dieses Jahres zugewiesen werden kann“, sagte der Berichterstatter Pascal Arimont (EVP, BE).

Die nächsten Schritte

Um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen und die finanzielle Unterstützung zu verteilen, muss die Brexit-Anpassungsreserve auch vom EU-Rat formell genehmigt werden.