Parlament billigt Brexit-Abkommen
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Parlament billigt Brexit-Abkommen

• Britisches Austrittsabkommen hat vorletzte Hürde vor Inkrafttreten genommen
• Abschließend muss der Rat noch mit qualifizierter Mehrheit abstimmen
• Der Brexit soll am 31. Januar 2020 stattfinden

Das Brexit-Abkommen wurde am Mittwochabend vom Europäischen Parlament mit 621 Stimmen bei 49 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen gebilligt.

In einer Debatte mit der kroatischen Staatssekretärin für Europaangelegenheiten Nikolina Brnjac im Namen der Ratspräsidentschaft, der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, und dem Brexit-Chefunterhändler der EU Michel Barnier zog das Parlament eine Bilanz des bisherigen Austrittsprozesses und der bevorstehenden Herausforderungen.
Die meisten Fraktionsredner kommentierten die historische Bedeutung der Abstimmung und betonten, dass der Rückzug Großbritanniens nicht das Ende der Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien sein wird, sowie dass die Bande, die die Völker Europas verbinden, stark sind und bestehen bleiben werden. Sie erwähnten auch, dass aus dem Brexit Lehren gezogen werden müssen, die die Zukunft der EU prägen sollten, und dankten dem Vereinigten Königreich und seinen Abgeordneten für ihren während der gesamten britischen Mitgliedschaft geleisteten Beitrag.
Viele Redner warnten davor, dass die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich schwierig sein werden, insbesondere wenn man den im Austrittsabkommen vorgegebenen Zeitrahmen berücksichtigt.

Das Parlament hat ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich
Die Koordinierungsgruppe des Parlaments für das Vereinigte Königreich unter der Leitung des Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige AngelegenheitenDavid McAllister (EVP, DE) wird mit der EU-Task Force für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich zusammenarbeiten und sich mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dem Ausschuss für internationalen Handel sowie allen anderen zuständigen Ausschüssen abstimmen. Das EP wird die Arbeit des EU-Verhandlungsführers Michel Barnier aufmerksam verfolgen und die Verhandlungen durch Entschließungen weiter beeinflussen. Das endgültige Abkommen über die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich bedarf der Zustimmung des gesamten Parlaments.

Zitat
Nach der Abstimmung sagte der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli: „Es stimmt mich sehr traurig, dass es so weit gekommen ist […]. Fünfzig Jahre Integration wird man nicht so leicht entflechten können. Wir alle werden hart arbeiten müssen, um eine neue Beziehung aufzubauen, wobei die Interessen und der Schutz der Bürgerrechte immer im Mittelpunkt stehen werden. Es wird nicht einfach sein und schwierige Situationen geben, die unsere künftigen Beziehungen auf die Probe stellen werden. Das wussten wir seit dem Beginn des Brexits. Ich bin jedoch sicher, dass wir in der Lage sein werden, alle Differenzen zu überwinden und immer einen gemeinsamen Nenner zu finden“.

Die nächsten Schritte
Um in Kraft zu treten, muss der Rat mit qualifizierter Mehrheit über das Austrittsabkommen endgültig abstimmen.
Die am 1. Februar beginnende Übergangsfrist wird Ende Dezember 2020 auslaufen. Jedes Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien muss vor diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen sein, wenn es am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.
Die Übergangszeit kann einmal um ein bis zwei Jahre verlängert werden, aber die Entscheidung darüber muss vom Gemeinsamen Ausschuss der EU und des Vereinigten Königreichs vor dem 1. Juli getroffen werden.
Das Parlament muss einem Abkommen über die künftigen Beziehungen zustimmen. Wenn sich ein solches Abkommen auf Zuständigkeiten bezieht, die die EU mit den Mitgliedstaaten teilt, dann müssen auch die nationalen Parlamente es ratifizieren.

Hintergrundinformationen
Die Abstimmung erfolgte nach dem Abschluss des Ratifizierungsprozesses in Großbritannien und nachdem der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EP eine positive Empfehlung angenommen hatte. Der zweite Teil des Austrittsabkommens schützt die EU-Bürger im Vereinigten Königreich und die britischen Bürger in anderen EU-Ländern sowie ihre Familien. Gemäß den Bestimmungen werden alle Sozialversicherungsrechte nach EU-Recht beibehalten, die Rechte der Bürger lebenslang garantiert, und die entsprechenden Verwaltungsverfahren müssen transparent, reibungslos und straff sein. Die Umsetzung und Anwendung dieser Bestimmungen wird von einer unabhängigen Behörde überwacht, die über Befugnisse verfügt, die denen der Europäischen Kommission entsprechen.