Europa-Newsletter Januar 2016
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Europa-Newsletter Januar 2016

Newsletter-Header-mcallisterAm 1. Januar haben die Niederlande für die erste Jahreshälfte 2016 den Vorsitz im Rat der EU (EU-Ratspräsidentschaft) von Luxemburg übernommen. Die Niederlande eröffnen damit die aktuelle Trio-Ratspräsidentschaft der Länder Niederlande, Slowakei und Malta, die den Zeitraum von Januar 2016 bis Juni 2017 umfasst. Für mehr Kontinuität vereinbaren die Staaten der Trio-Ratspräsidentschaft ein gemeinsames Programm. Die Hauptziele sind Wirtschaftswachstum, Sicherheit, eine zukunftsorientierte Energie- und Klimapolitik sowie eine gemeinsame Migrationspolitik. Bei der Debatte am Mittwoch im Europäischen Parlament in Straßburg sagte der niederländische Premierminister Mark Rutte: „Wir müssen zu greifbaren Ergebnissen kommen und diese auch sichtbar machen, um die wachsende Skepsis gegenüber der EU einzudämmen. Zusagen einzuhalten und Vereinbarungen zu achten sollte wieder Normalität sein in Europa. Ein Deal ist ein Deal.“ Ich finde der Premierminister hat Recht. Möge er dabei erfolgreich sein.

Zur Debatte…

Gibt es eine Zukunft für den Schengenraum?

European Council President address the EP on the last European Council EUCO

European Council President address the EP on the last European Council EUCO

Angesichts der anhaltenden Flüchtlingskrise hat Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, vor einem Auseinanderbrechen des Schengen-Systems gewarnt. „Wir haben nur zwei Monate, um die Dinge in den Griff zu bekommen“, sagte er am Dienstag in Straßburg. Wenn dies bis zum nächsten EU-Gipfel im März nicht gelinge, „droht ein Ende des Schengen-Systems“. Noch immer kämen täglich rund 2.000 Flüchtlinge in die EU. Notwendig sei ein effizienter Schutz der EU-Außengrenzen, sagte Tusk weiter. Dazu gebe es „keine Alternative“. Es seien zwar politische Fortschritte erzielt worden. Doch es gebe noch immer Defizite bei der Umsetzung – etwa bei der Einrichtung der geplanten Hotspots an den Außengrenzen der EU sowie bei der Rückführung bestimmter Migranten.

Jean- Claude Juncker rief zu Recht die 28 Mitgliedstaaten auf, nationale Egoismen zu überwinden und zum „Pioniergeist“ der Anfangszeit des europäischen Aufbaus zurückzukehren. Nun gehe es darum, den Schengenraum und damit die Freizügigkeit innerhalb der EU zu bewahren. Dazu müssten die EU-Staaten aber mitziehen und getroffene Beschlüsse umsetzen – etwa zur Umsiedlung für Flüchtlinge und zur Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes. „Sonst wird Schengen nicht überleben“, warnte Juncker. Ohne Zweifel ist die Lage in der EU ernst wie selten zuvor.

Foto: © European Union 2015


Debatte zur Rechtsstaatlichkeit mit Ministerpräsidentin Szydło

eu polenDie Entscheidung der EU-Kommission, das Rechtsstaatsverfahren gegen Polen einzuleiten, stand im Mittelpunkt der Debatte am Dienstagnachmittag, an der auch neue die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydło teilgenommen hat. Einige Fraktionsvertreter warfen ihrer Regierung vor, die demokratische Gewaltenteilung zu missachten. Andere hingegen verteidigten die Behauptung Szydłos, ihre Regierung habe die Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht verletzt.

Bert Koenders, der niederländische Außenminister, der für die EU-Ratspräsidentschaft sprach, sagte: „Die EU ist mehr als ein Binnenmarkt, es ist eine Union, die sich auf gemeinsame Werte stützt – Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte. Diese sind jedoch nicht selbstverständlich, was wir in Europa auf schmerzliche Weise erfahren mussten“. Er sprach sich für eine offene Diskussion zum Schutz der gemeinsamen Werte in Zeiten des Wandels aus.

Der erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans erklärte, warum die Kommission beschlossen hatte, die jüngsten Entwicklungen in Polen zu untersuchen, und dass sie hofft, „in einem konstruktiven und faktengestützten Dialog mit Polen voranzukommen, um das Entstehen systembedingter Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit zu verhindern.“

Die polnische Premierministerin bestand darauf, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht verletzt wurde. „Die Bürger Polens haben sich für unser politisches Programm in einer demokratischen Wahl entschieden, und nun setzen wir es um, achten dabei aber unsere Verfassung sowie die EU-Verträge.“ Sie fügte hinzu: „Der Streit um das Verfassungsgericht in Polen ist politisch, nicht rechtlich, und deshalb eine interne Angelegenheit Polens, aber ich bin bereit, darüber mit der Opposition zu reden.“

Für mich ist klar: die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts ist ein zentraler Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit. Verstöße gegen die europäischen Grundwerte können nicht hingenommen werden.


Die Beistandsklausel der EU

Die Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU Vertrages bestimmt, dass im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Die EVP-Fraktion begrüßt die einhellige Unterstützung aller Mitgliedstaaten für Frankreich. Denn die Anschläge von Paris haben auf grauenvolle Weise gezeigt, dass die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit zunehmend verschwimmen. Es muss unsere Priorität sein, innerhalb der EU die vertraglichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowohl bei der inneren als auch bei der äußeren Sicherheit und Verteidigung zu nutzen. Mit der erstmaligen Aktivierung der vertragsrechtlichen Beistandsklausel hat Frankreich erneut die Notwendigkeit für eine ergebnisorientierte Diskussion zur europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterstrichen. Die Mitgliedstaaten müssen endlich in einen strukturierten Austausch und eine verstärkte operative Zusammenarbeit des Grenzschutzes, der Polizei und der Geheimdienste eintreten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Chance nutzen, auch das Verteidigungspotenzial des Lissabon-Vertrags zu aktivieren. Dann brauchen wir künftig nicht mehr nur auf Ad-hoc-Maßnahmen zurückzugreifen.


Digitaler Binnenmarkt

Cloud-Computing, Big Data, Drohnen oder Online-Geschäftsmodelle wie Airbnb oder Uber: Das Europäische Parlament verlangt EU-Regelungen zum Vorteil innovativer Dienstleister und Unternehmen bei gleichzeitiger Wahrung sozialer Errungenschaften und der Verbraucherrechte. In einer am Dienstag verabschiedeten Entschließung zum Aufbau eines digitalen Binnenmarkts fordern wir von der Kommission zahlreiche Gesetzesvorschläge. Das Parlament reagiert damit auf die von der Kommission im Mai 2015 angekündigten 16 Initiativen zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts.

Weitere Informationen…


Beratungen zu den Forderungen Londons

Lidington-McADie EVP-Fraktion hat eine „UK-advisory group“ eingesetzt, die ich leiten darf. Diese Woche trafen wir uns mit dem britischen Europaminister, David Lidington, um uns über die Reformvorschläge Londons auszutauschen.

Im Rat und der Kommission werden in enger Abstimmung mit der Regierung in London derzeit Überlegungen angestellt, wie den britischen Forderungen zum Verbleib in der EU entgegen gekommen werden kann. Es wird angestrebt, eine Einingung im Rahmen der bestehenden Verträge zu finden. Diese könnte möglicherweise in Form eines bindenden Beschlusses der Staats- und Regierungschefs, vergleichbar der Erklärung von Edinburg aus dem Jahr 1992, erfolgen. Derzeit zeichnen sich erste Lösungsansätze für die Forderungen zur wirtschaftspolitischen Steuerung, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität ab. Hinsichtlich der Begrenzung bestimmter Sozialleistungen für EU-Bürger erscheinen die britischen Ideen mit dem Grundprinzip der Nichtdiskriminierung nicht ohne weiteres vereinbar. Die Londoner Regierung wurde gebeten, ihre Vorstellungen näher zu erläutern. Das Datum des Referendums steht derzeit noch nicht fest. Möglich erscheint ein Termin im Juni oder September 2016, abhängig davon, ob bereits auf dem Europäischen Rat am 18. /19. Februar 2016 eine Einigung erzielt werden kann. Ich bleibe optimistisch, dass eine Kompromiss im Interesse aller Beteiligten möglich ist.


Abbau der Jugendarbeitslosigkeit

Das Bildungswesen der Mitgliedstaaten muss flexibler werden und die Anpassung von Wissen und Kompetenzen in allen Stadien der Berufslaufbahn ermöglichen, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der nach wie vor besorgniserregenden Jugendarbeitslosigkeitsquote gerecht zu werden. Das Parlament betont daher in einem Initiativbericht, dass Unternehmensgründungen und Selbständigkeit eine Möglichkeit zur Teilnahme am Arbeitsmarkt bieten. Es forderte darüber hinaus eine wirksame Ausschöpfung von EU-Mitteln durch die Mitgliedstaaten.

Zum angenommenen Text…


Gefahr für Volksbanken und Sparkassen?

Die Kommission hat eine Mitteilung „Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ zusammen mit dem Legislativvorschlag zur Errichtung einer gemeinsamen Einlagensicherung vorgelegt. In der Mitteilung beschreibt die sie, welche Schritte zur Vollendung der Bankenunion erforderlich sind. Aus Sicht der Kommission ist zunächst eine Implementierung des bereits beschlossenen Regelwerks für die Bankenunion durch alle Mitgliedstaaten notwendig. Dann ist es aus Sicht der Kommission erforderlich, dass die Mitgliedstaaten die vereinbarte Brückenfinanzierung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) bis Januar 2016 installiert haben und Gespräche über eine gemeinsame Absicherung des Abwicklungsfonds durch eine direkte, gemeinschaftliche Kreditlinie im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) aufnehmen. Ferner schlägt die Kommission ein gemeinsames Einlagenversicherungssystem (EDIS) vor, das zunächst auf einem Rückversicherungsansatz aufbaut und dann schrittweise in eine gemeinschaftliche Vollversicherung umgewandelt werden soll. Schließlich erklärt die Kommission, dass die mit den oben beschriebenen Maßnahmen einhergehende Vergemeinschaftung von Risiken durch risikoreduzierende Maßnahmen flankiert werden muss.

Meine Auffassung ist: Um die Bankenunion zu stärken, sind konkrete Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Risiken im Bankensektor erforderlich. Die Kommission sollte daher konkrete Legislativvorschläge für entsprechende Maßnahmen vorlegen. Der Verordnungsvorschlag zur Einlagensicherung ist jedoch klar abzulehnen. Er geht gegen die Interessen der deutschen Sparkassen und Volksbanken. Die Kommission setzt mit ihrem Vorschlag zu einer europäischen Einlagensicherung die falschen Anreize. Ihr Vorhaben zielt auf die vollständige Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungen. Damit werden Risiken, die weiterhin stark national geprägt sind, auf andere Mitgliedstaaten umverteilt.


Herausforderungen 2016

Zum Jahresbeginn habe ich einen Artikel in der Zeitung „New Europe“ verfasst zu den transatlantischen Herausforderungen in 2016.

Zum Artikel….


Meine nächsten Termine vor Ort

22.1. Besuch der European Medical School, Oldenburg

22.1. Neujahrsempfang des CDU Kreisverbandes Oldenburg

26.1. Redner bei der Verleihung des Bauindustriepreises, Hannover

29.1. Politischer Abendtreff, Bülkau

Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne an mein Büro in Bad Bederkesa, Alter Postweg 37, 27624 Geestland, Telefon: 04745/931313, Fax: 04745/931314, E-Mail: david.mcallister@t-online.de.