Die Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken
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Die Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken

HochofenEine besondere Stärke des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist, dass er über das gesamte Spektrum von Grundstoffindustrien verfügt. Die Stahlindustrie spielt dabei eine herausragende Rolle. Deutschland ist der größte Stahlhersteller in der Europäischen Union und der siebtgrößte Stahlhersteller der Welt.

Die Stahlbranche zählt zum industriellen Kern Deutschlands und Europas. Wenn es um die von der EU-Kommission unter dem Stichwort „Reindustrialisierung“ angestrebte substanzielle Stärkung der Industrie in der EU geht, bedarf es auch einer leistungsfähigen Stahlindustrie. Denn diese ist ein Werkstofflieferant mit zentraler Bedeutung für die industriellen Wertschöpfungsketten. Sie ist mit einer breiten Palette hochwertiger Stahlarten und Stahlprodukte ein industrieller Innovationsmotor. Diese Branche ist notwendig und unverzichtbar, um die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern.

Nicht zuletzt ist die Stahlindustrie ein wichtiger Arbeitgeber. So sind in der Stahlindustrie in Deutschland rund 90.000 und europaweit über 330.000 Menschen direkt beschäftigt. Ihre Bedeutung für den Arbeitsmarkt geht aber weit darüber hinaus, denn an der Stahlindustrie hängen tausende von Arbeitsplätzen in Zuliefer- und Dienstleistungsbetrieben.

Gegenwärtig steht die Stahlbranche vor großen Herausforderungen. Aufgrund von Überkapazitäten vor allem in China besteht ein Überangebot an Stahlprodukten, die zu Niedrigstpreisen angeboten werden. Allein die Exporte chinesischer Stahlunternehmen erreichten im Jahr 2015 rund 112 Mio. Tonnen, davon wurden ca. 7,2 Millionen Tonnen Walzstahl in die EU geliefert. Die Stahlnachfrage in der gesamten EU beläuft sich auf 152 Mio. Tonnen. Dabei werden Stahlprodukte aus China durch staatliche Maßnahmen verbilligt und teilweise unter den Herstellungskosten angeboten. Eine Reihe laufender Anti-Dumping-Verfahren und Strafzölle sind die Folge. Das Instrumentarium der europäischen Außenhandelspolitik hat sich dabei teilweise als schwerfällig erwiesen. So dauert es in der EU länger als beispielsweise in den USA, bis Gegenmaßnahmen zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs für die heimische Industrie greifen.

Der Einsatz des EU-Handelsschutzinstrumentariums würde durch die Behandlung Chinas als Marktwirtschaft in Antidumpingverfahren („Marktwirtschaftsstatus“) erheblich erschwert. Die Durchsetzung von fairen Wettbewerbsbedingen für unsere Stahlindustrie wäre nahezu unmöglich. Handelsschutzrechtliche Maßnahmen würden aufgrund der dann geänderten Berechnungsmethodik an Wirkung verlieren, insbesondere, weil internationale Vergleiche mit dem Preisniveau in marktwirtschaftlichen Produzenten-Ländern nicht mehr herangezogen werden könnten, um Dumping-Vorwürfe zu belegen. Am 11. Dezember diesen Jahres läuft die in Artikel 15 des WTO-Beitrittsprotokolls festgelegte Klausel aus. Auf Basis dieser Klausel wird China aktuell pauschal als Nichtmarktwirtschaft behandelt. Die EU-Kommission untersucht derzeit die daraus zu ziehenden Konsequenzen.

Bei der Verleihung des Status als Marktwirtschaft geht es aber auch um eine Behandlung Chinas als gleichberechtigter Wirtschaftspartner. Angesichts des Ablaufens der 15-Jahresfrist und der großen wirtschaftlichen Bedeutung kann diesem Land der Marktwirtschaftsstatus auf Dauer nicht vorenthalten werden. Eine dauerhafte Nicht- Anerkennung könnte sich in der Perspektive nachteilig auf die in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsenen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit Peking auswirken. Gleichwohl muss auch China eigene Schritte unternehmen, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.

Die europäische Stahlindustrie sollte Verantwortung übernehmen, wenn es um die Reduktion von Treibhausgasemissionen geht. Sie produziert bereits heute Stahl mit weit geringeren Emissionen als die Werke in vielen anderen Ländern, nicht zuletzt auch in China. Daher wäre eine Verlagerung der Stahlproduktion auch klimapolitisch kontraproduktiv.

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der vierten Handelsperiode des europäischen Emissionshandels sollten auf Basis der geltenden Beschlusslage der Staats- und Regierungschefs vom Oktober 2014 die Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Es geht um die Fähigkeit der Stahlindustrie, im jetzigen Umfang im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Besondere Bedeutung kommt daher im weiteren Verfahren der näheren Ausgestaltung der Benchmarkregelungen, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Strompreiskompensation sowie der Zuteilungsmengen mit sektorübergreifendem Korrekturfaktor zu, um Carbon Leakage zu verhindern.

Ich begrüße, dass die EU-Kommission unlängst neue Antidumpingverfahren zu Stahlerzeugnissen aus der VR China eingeleitet sowie in einem weiteren Verfahren vorläufige Antidumpingzölle auf Stahlimporte aus der VR China und Russland verhängt hat. Ebenso ist der von der EU-Kommission initiierte internationale Dialog, insbesondere zu Überkapazitäten, sinnvoll.

Die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans der EU-Kommission für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa gehen in die richtige Richtung, wie auch die Mitteilung der EU-Kommission, in der Maßnahmen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie aufgeführt werden. Allerdings bin ich der Auffassung, dass die getroffenen Maßnahmen und die Höhe der festgesetzten vorläufigen Antidumpingzölle noch nicht ausreichend sind. Daher fordere ich die EU-Kommission auf, sich für den Erhalt einer starken Stahlindustrie einzusetzen.

Geboten sind eine wirkungsvoll ausgestaltete und effektive Außenhandelspolitik. Dazu gehören eine konsequente und transparente Nutzung der handelspolitischen Schutzinstrumente und deren beschleunigte Anwendung. Das Prüfverfahren der EU-Kommission bei Antidumpingverfahren muss deutlich beschleunigt werden.

Ich setze mich gegenüber der EU-Kommission ferner ein für eine dauerhafte und vollständige Befreiung der in der Stahlindustrie typischen, ökologisch sinnvollen und effizienten Eigenstromerzeugung auf Basis von Kuppelgasen und anderen Restenergien von der EEG-Umlage.

Bei der Ausgestaltung der vierten Handelsperiode des europäischen Emissionshandels sollten ausgehend von der geltenden europäischen Beschlusslage alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Fähigkeit der Stahlindustrie, im globalen Wettbewerb bestehen zu können, aufrecht zu erhalten. Besondere Bedeutung kommt dabei der näheren Ausgestaltung der Benchmarkregelungen, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Strompreiskompensation sowie der Zuteilungsmengen mit sektorübergreifendem Korrekturfaktor zu.

Sinnvoll ist, dass die Zuteilung von Zertifikaten auf Basis der geltenden europäischen Beschlusslage der Staats- und Regierungschefs vom Oktober 2014 so bemessen wird, dass die zehn Prozent der CO²-effizientesten Anlagen auch zukünftig eine kostenfreie Zuteilung von Emissionshandelszertifikaten bekommen, um Carbon Leakage zu verhindern. Dabei soll das bisherige Produktionsvolumen Berücksichtigung finden. Die Benchmarks für kostenfreie Zuteilungen sollen im Einklang mit dem technologischen Fortschritt regelmäßig überprüft werden. Die Benchmarks müssen zudem auch weiterhin die ökologisch sinnvolle und effiziente Stromerzeugung aus Kuppelgasen in der Stahlindustrie mit abbilden.

Grundsätzlich sind die Belange einer wettbewerbsfähigen Stahlindustrie sowie andere im europäischen und internationalen Wettbewerb stehende Industrien bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050 eingehend zu berücksichtigen.

Die EU-Kommission sollte nun zügig klären, ob die EU völkerrechtlich gebunden ist, ab dem 11. Dezember 2016 China den Status einer Marktwirtschaft in Antidumpingverfahren zu gewähren und damit grundsätzlich inländische chinesische Preise in Antidumping-Untersuchungen zu Grunde zu legen sind.

Frühzeitig sind alle Beteiligten in ihren Entscheidungsprozess über einen möglichen Marktwirtschaftsstatus Chinas einzubeziehen und auch die Abstimmung mit anderen Industriestaaten, vor allem den USA, in der WTO ist zu suchen. Kurzfristig ist zu prüfen, ob im Falle einer grundsätzlichen Anerkennung des Marktwirtschaftsstatus auch ein differenzierter Ansatz – zum Beispiel mit Branchen-Ausnahmen – ein gangbarer Weg sein könnte. Mittel- und langfristig sollten wir gemeinsam mit den USA und China für faire Handelsbedingungen für Stahlerzeugnisse auf dem Weltmarkt sorgen.