Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020
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Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020

Stand: 21. Dezember 2020

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 hatte Deutschland turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft inne. Unter der Vermittlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel gelang
die Verabschiedung des siebenjährigen Haushaltsplans – im Fachjargon: Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) – und des Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Corona-Krise.

Verbunden damit war eine Einigung auf den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus, der die Vergabe von EU-Geldern an die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeitsprinzipien bindet.
Auch klimapolitisch hält die Europäische Union Kurs. Damit Europa bis 2050 erster klimaneutraler Kontinent werden kann, hat sie ein neues Etappenziel für 2030 vereinbart.

1. Die Rolle der EU-Ratspräsidentschaft

Deutschland hatte zuletzt 2007 die EU-Ratspräsidentschaft inne. Aufgaben der Ratspräsidentschaft sind grob umrissen Organisation, Moderation und Repräsentation. Das Land, das den Vorsitz innehat, tritt in Verhandlungen der Mitgliedstaaten als „ehrlicher Makler“ auf. Mit der Wahl der Themen
kann es eigene Akzente setzen.
In allem, was die Präsidentschaft tut, stimmt sie sich eng mit der EU-Kommission und dem Europaparlament ab. Damit die inhaltliche Kontinuität gewährleistet ist, arbeitet Deutschland in der Triopräsidentschaft“ eng mit den beiden Nachfolgeländern Portugal und Slowenien zusammen. Insofern gibt es die Verantwortung Ende Dezember nicht vollständig ab.
Die Ratspräsidentschaft ist zwar in erster Linie eine Angelegenheit der betreffenden Regierungen, doch weist sie auch eine parlamentarische Dimension auf. Als Präsidentschaftsparlament veranstaltet der Bundestag mit seinen Fraktionen interparlamentarische Konferenzen. Im zweiten Halbjahr 2020 waren sie Themen wie Außen- und Sicherheitspolitik, nachhaltige Agrarpolitik oder Pandemiebekämpfung gewidmet.
Die Corona-Krise hat den Ablauf der Ratspräsidentschaft nachhaltig geprägt. Das ein oder andere geplante Ereignis fiel der Pandemie zum Opfer, zum Beispiel der geplante EU-China-Gipfel in Leipzig. Alles in allem hat sich Deutschland in vielen Bereichen als pragmatischer Problemlöser erwiesen.

2. Das Motto

Die Bundesregierung hatte die EU-Ratspräsidentschaft unter das Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ gestellt. Damit war von Anfang an klar, dass die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise Priorität haben würde. Stark werden soll die EU auch mit Blick auf die anderen großen Transformationsprozesse wie den Klimawandel, die Digitalisierung oder die Veränderungen in der Arbeitswelt. Dafür wurden im Haushaltsplan und im Wiederaufbaufonds entsprechende Akzente gesetzt. Beispielsweise sollen 30 Prozent der Gelder in den Klimaschutz fließen.

3. Die Ergebnisse

Mehrjähriger Finanzrahmen und Wiederaufbaufonds
Wichtigstes Ergebnis der deutschen Ratspräsidentschaft ist die Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen – den Haushaltsplan für die Jahre 2021 bis 2027 – sowie den Wiederaufbaufonds mit Namen „Next Generation EU“. In beidem spiegeln sich die politischen Prioritäten der EU. Nach zähem Ringen, das sich über vier Tage und Nächte hinzog, hatten sich die EU-Staats- und Regierungschefs schon Mitte Juli auf die Grundzüge des MFR und des Corona-Wiederaufbaufonds geeinigt. In den Monaten darauf folgten noch schwierige Verhandlungen mit dem Europaparlament, das finanzielle Nachforderungen durchsetzte.
Schließlich galt es die Blockade von Seiten Ungarns und Polens zu überwinden, die mit ihrem Veto gegen den Haushaltsplan die Einführung des Rechtsstaatsmechanismus verhindern wollten. Doch Bundeskanzlerin Merkel gelang es, sie zur Zustimmung zu bewegen. Somit wurde verhindert, dass die EU ab Januar 2021 mit einem Nothaushalt operieren muss. Auch der Wiederaufbaufonds kann pünktlich zum Jahresbeginn starten.
Die Einigung sieht wie folgt aus: Der MFR umfasst ein Finanzvolumen von 1,07 Billionen Euro. Ein Gutteil des Geldes fließt weiterhin in den Agrarhaushalt und für Strukturhilfen, um die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln zu gewährleisten und um vitale ländliche Regionen in Europa zu sichern. Damit Europa wettbewerbs- und handlungsfähig bleibt, werden Schwerpunkte unter anderem auf die Förderung von Innovationen, den Schutz des Klimas, die Ernährungssicherung oder die Sicherung der Außengrenzen gelegt.
An den Haushaltsrahmen angehängt ist der Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ im Umfang von 750 Milliarden Euro, aus dem vor allem von der Krise besonders betroffene Mitgliedstaaten unterstützt werden. Auch Deutschland erhält Mittel aus dem Fonds. Insgesamt 390 Milliarden Euro aus dem Fonds fließen als Zuschüsse, 360 Milliarden Euro als Kredite. Die Zuschüsse sind an Reform- und Innovationsprogramme gebunden. Die zweckgemäße Verwendung der Gelder wird streng überwacht werden. Um den Fonds zu bestücken, nimmt die EU-Kommission Anleihen am Finanzmarkt auf – was angesichts der Schwere der Krise gerechtfertigt, aber ganz klar einmalig und befristet ist. Die Kredite werden über den EU-Haushalt zurückgezahlt.

Rechtsstaatsmechanismus
Der nach langem Ringen vereinbarte Rechtsstaatsmechanismus sieht vor, dass die Zahlung von EU-Fördergeldern an die Einhaltung von Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit gebunden ist. Damit soll unterstrichen werden, dass die EU nicht nur ein Binnenmarkt ist, sondern auch eine Werteunion. Verstößt ein Land gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, können die EU-Staaten – auf Vorschlag der Kommission – mit qualifizierter Mehrheit für die Sperrung von Geldern stimmen. Ist das entsprechende Land nicht damit einverstanden, kann es den Europäischen Rat anrufen.
Polen und Ungarn, die einen solchen Mechanismus seit jeher ablehnten, ihn aber wegen der Mehrheitsverhältnisse letztlich nicht aufhalten konnten, versuchten über Monate hinweg, ihn mittels einer Blockade des MFR und des Wiederaufbaufonds zu verhindern. Zum Schluss gelang es der deutschen Ratspräsidentschaft, die beiden Länder mit einer Zusatzerklärung zum Einlenken zu bewegen. Sofern sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Rechtsstaatsmechanismus klagen, soll zunächst das Urteil abgewartet werden, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Für eine Sperrung von EU-Geldern muss nachgewiesen werden, dass zwischen den Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und den finanziellen Nachteilen für die EU ein Zusammenhang besteht.

Klimaschutz
Europa soll bis zum Jahre 2050 erster klimaneutraler Kontinent werden. Mit dem „Green Deal“ will die EU-Kommission dieses Ziel erreichen. Unter deutscher Vermittlung einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs im Grundsatz darauf, das EU-Klimaziel für 2030 zu erhöhen. So sollen die Treibhausgasemissionen auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Bislang war eine Minderung von 40 Prozent vorgesehen. Über den neuen Zielwert muss noch mit dem Europaparlament verhandelt werden. Eine Minderung um 55 Prozent betrachtet die CDU/CSU Bundestagsfraktion als äußerst ambitioniertes Ziel, das nur mit marktwirtschaftlichen Mitteln, Wettbewerb und technologischen Innovationen erreicht werden kann. Zur Umsetzung des EU-Ziels fordert sie eine faire Lastenverteilung zwischen allen Mitgliedstaaten. Bei der nationalen Umsetzung des EU-Klimaziels müssen auch die ökonomischen und sozialen Folgen beachtet werden. Dies gilt umso mehr für Deutschland als Industrienation im Herzen Europas.
Die Unionsfraktion setzt sich für einen einheitlichen sektorübergreifenden CO2-Preis in Europa ein. In einem ersten Schritt soll ein europäischer Emissionshandel auch für Wärme und Verkehr eingeführt werden. Außerdem macht sie sich für die Anrechnung von Klimaschutzmaßnahmen und Emissionsminderungen in Drittstaaten stark. Zudem sollen Technologien zur Speicherung und Nutzung von CO2 entwickelt werden.


Ernährung, Fischerei, Land- und Forstwirtschaft
Erreicht werden konnte eine Verständigung auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Darüber verhandeln nun im sogenannten Trilog der Rat, die Kommission und das Europaparlament. Jeder Euro aus der Förderung der GAP ist künftig an Auflagen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gebunden. Für Rechts- und Planungssicherheit sorgen die europäischen Beschlüsse für eine Übergangsverordnung zur GAP. Diese sichert die Direktzahlungen und die bestehenden Förderprogramme der sogenannten zweiten
Säule ab. Mit der Übergangsregelung werden die derzeitigen GAP-Regelungen bis Ende 2022 verlängert.
Ferner erzielt wurde eine Einigung auf Kernpunkte einer künftigen EU-Waldstrategie. Dies trägt dazu bei, eine Balance zwischen Klimaschutz, Biodiversität und Wirtschaftlichkeit zu schaffen.
Die Gesamtfangmengen und Fangquoten für 2021 in Nordsee und Nordatlantik sowie in weiteren EU- und internationalen Gewässern sind geeint. Allerdings gelten sie wegen der noch laufenden Verhandlungen mit dem ehemaligen Mitglied Großbritannien über ein Freihandelsabkommen nur für die ersten drei Monate des kommenden Jahres.

Gesundheitspolitik und Krisenprävention
Die Corona-Pandemie hat die EU veranlasst, die Kooperation im Gesundheitsbereich zu verbessern. Damit die EU-Binnengrenzen – anders als in der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr – offenbleiben können, stuft die EU Seuchenbehörde mit Sitz in Stockholm nun die pandemische Lage in den Regionen nach einheitlichen Kriterien ein. Die Zulassung von Corona-Impfstoffen, die mit Hochdruck und Rekordgeschwindigkeit entwickelt wurden und werden, erteilt zentral die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Die EU-Kommission beschafft Impfstoff-Kontingente gemeinsam für alle Europäerinnen und Europäer. Jedes Land erhält die Menge an Impfdosen, die seinem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. So ist sichergestellt, dass auch kleinere Mitgliedstaaten mit wenig Marktmacht zum Zuge kommen.
Zu den Lektionen, die die EU gelernt hat, gehört auch, dass sie bei der Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung mehr Wert auf Unabhängigkeit von Drittstaaten legt. Deshalb fördert sie Forschung und Entwicklung künftig stärker. Die Produktion unerlässlicher Güter – im Gesundheits- wie auch im Sicherheitsbereich – wird teilweise wieder in die EU zurückverlagert. Auch wird ein Vorrat an Schutzgütern für künftige Notsituationen angelegt.

Außen- und Sicherheitspolitik
Ein Meilenstein im Bereich Sicherheit und Verteidigung ist die erstmals vorgenommene gemeinsame Bedrohungsanalyse der EU, die Grundlage für einen neu zu erarbeitenden „Strategischen Kompass“ der EU ist. Auch die Einigung auf die Beteiligung von Drittstaaten an Projekten der strukturierten Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die EU außenpolitisch handlungsfähiger zu machen. Dies gilt auch für die Maßnahmen zur Vertiefung der Kooperation zwischen EU und NATO.
Die intensivere Zusammenarbeit der europäischen Sanitätsdienste hat angesichts der Corona-Pandemie eine hohe Bedeutung und trägt maßgeblich zum Ziel der EU-Ratspräsidentschaft bei, die Resilienz der europäischen Gesellschaften in jeder Hinsicht zu stärken. Dazu zählt unter anderem ein Konzept, um die Bevorratung von Sanitätsmaterial speziell für Pandemien zu verbessern.
Zudem gelang die Einigung auf ein EU-Partnerschaftskommen mit 78 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten. Es ersetzt das Cotonou-Abkommen und bildet für die nächsten 20 Jahr die Grundlage für die Zusammenarbeit von über 1,5 Milliarden Menschen auf vier Kontinenten. Es hilft, die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zielgerichtet umzusetzen.

Menschenrechte
Unter deutscher Ratspräsidentschaft wurde ein Sanktionsmechanismus beschlossen, der Einzelpersonen und Organisationen treffen kann, die für schwere Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Sklaverei, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Entführungen von Menschen oder Menschenhandel verantwortlich sind. Mit diesem sogenannten Globalen Menschenrechtssanktionsregime (EUGHRSR) wird es möglich, solchen Tätern die Einreise in die EU zu verbieten und ihr Vermögen in der EU einzufrieren. Die EU wird damit in die Lage versetzt, sich konkreter und direkter für die Menschenrechte einzusetzen, einen der Grundwerte der EU und ihrer Außenpolitik.