Brexit und die Bedeutung für die deutsche Fischerei
26136
post-template-default,single,single-post,postid-26136,single-format-standard,cookies-not-set,et_divi_builder,qode-social-login-1.1.2,qode-restaurant-1.1.1,stockholm-core-1.0.5,tribe-no-js,page-template-stockholm,select-theme-ver-9.8,ajax_fade,page_not_loaded,vertical_menu_enabled,menu-animation-underline,side_area_uncovered,,qode_menu_,et-pb-theme-stockholm,et-db,wpb-js-composer js-comp-ver-7.5,vc_responsive

Brexit und die Bedeutung für die deutsche Fischerei

Die Fischereipolitik ist ein wichtiges Thema der Austrittsverhandlungen und zwar sowohl für das Vereinigte Königreich als auch für die verbleibenden 27 Mitgliedstaaten, insbesondere die nördlichen. Die Fischereinationen der EU sind vom Brexit stark betroffen, darunter Deutschland (sowie Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Niederlande, Schweden und Spanien) mit voraussichtlich deutlichen Auswirkungen in strukturschwachen Regionen.

Für die deutsche Hochseeflotte gilt, dass nahezu 100 % der deutschen Heringsfänge in der Nordsee und rund 60 % der Makrelenfänge in der Nordsee in der britischen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) stattfinden. Grundlegende Einschränkungen der traditionellen deutschen Fangrechte in britischen Gewässern hätten daher voraussichtlich einen Abbau der deutschen Hochseefischereiflotte zur Folge. Daneben sind auch über 25 Kutter betroffen.

Die Heringsfänge aus der britischen Wirtschaftszone stellen ca. 85 % der Rohware des Fischverarbeitungszentrums Euro Baltic in Sassnitz (Rügen) dar. Bei Wegfall der Fangmöglichkeiten könnte eine Schließung des Werks nicht ausgeschlossen werden.

Die Rest-EU-Mitgliedstaaten fischen ca. viermal so viel in britischen Gewässern wie die britische Fischereiflotte in den Gewässern der EU-27. Eine Regelung von Fangrechten der EU in britischen Gewässern ist daher als Teil einer Gesamtregelung des Brexit-Abkommens anzugehen. Dabei gilt es, die derzeit bestehenden Fang- und Zugangsrechte zu britischen Gewässern auch nach dem erfolgten EU-Austritt soweit wie möglich zu sichern.

Davon unabhängig ist die Bundesregierung auch nach dem Brexit an guten Beziehungen zum Vereinigten Königreich in der Fischereipolitik interessiert. Dies gilt insbesondere für eine Fortsetzung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten und eine gute Zusammenarbeit in der Fischereiüberwachung.