Außerordentliche Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 16. und 17. April
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Außerordentliche Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 16. und 17. April

Der Präsident des EP und die Fraktionsvorsitzenden haben eine außerordentliche Plenartagung angesetzt, um die Arbeit an den Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Virus-Pandemie fortzusetzen.


Der Präsident des Parlaments und die Fraktionsvorsitzenden (Konferenz der Präsidenten) haben am Donnerstagmorgen eine Videokonferenz abgehalten und die Einberufung einer außerordentlichen Plenarsitzung am Donnerstag den 16. und Freitag den 17. April in Brüssel vereinbart.

Auf der Tagesordnung stehen eine Debatte mit dem Rat und der Kommission sowie die Abstimmung über eine Entschließung über koordinierte Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen. Das EP ist auch bereit, über alle Gesetzes- oder Haushaltsvorschläge abzustimmen, die von der Europäischen Kommission rechtzeitig vorbereitet werden, um die aktuelle Situation weiter zu verbessern.

Die Konferenz der Präsidenten hat den Tätigkeitskalender des EP auf einen neuen Stand gebracht, um zusätzliche Termine für Fernsitzungen der Leitungsgremien, Ausschüsse und Fraktionen des EP zu ermöglichen. Sie finden ihn hier.

Die Fraktionsvorsitzenden äußerten auch Bedenken über das kürzlich in Ungarn beschlossene Notstandsgesetz. Eine Mehrheit der Fraktionen bat Präsident Sassoli, ihre Bedenken in einem Schreiben an die Kommission zu übermitteln und sie zu bitten, die Situation zu bewerten und die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zu erwägen. Dieses Verfahren würde es der EU ermöglichen, sicherzustellen, dass die europäischen Grundwerte nicht gefährdet werden.

Fernabstimmungssystem und Gesundheitsmaßnahmen

Die derzeitigen Vorsichtsmaßnahmen, die das Europäische Parlament zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 verabschiedet hat, berühren nicht die Arbeit an den gesetzgeberischen Schwerpunkten. Die Kerntätigkeiten werden reduziert, aber beibehalten, um sicherzustellen, dass die legislativen Funktionen, die Haushaltsbefugnisse und die Kontrollfunktionen der Institution erhalten bleiben.

Das Parlament hat der Einführung eines alternativen Fernabstimmungssystems zugestimmt. Es ermöglicht Abstimmungen unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit. So können die die Abgeordneten weiterhin persönlich und frei abstimmen.