Abgeordnete stellen 3,4 Milliarden Euro für ukrainische Flüchtlinge bereit
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Abgeordnete stellen 3,4 Milliarden Euro für ukrainische Flüchtlinge bereit

Die EU-Länder, die Menschen auf der Flucht vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine aufgenommen haben, erhalten sofort 3,4 Milliarden Euro, beschlossen die Abgeordneten am Donnerstag.

Nachdem das Parlament auf der letzten Plenarsitzung grünes Licht für die Umwidmung von EU-Regional- und Asylhilfen für EU-Länder gegeben hatte, die Menschen auf der Flucht vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine aufnehmen, haben die Abgeordneten weitere dringende Unterstützungsmaßnahmen beschlossen.

Mit 549 Stimmen zu einer und acht Enthaltungen billigte das Parlament die sofortige Freigabe von rund 3,4 Milliarden Euro (von insgesamt 10 Milliarden Euro) aus dem „REACT-EU„-Fonds sowie einen schnelleren Zugriff für EU-Länder auf Mittel für Infrastruktur, Unterkunft, Ausrüstung, Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion, Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung für Flüchtlinge.

Mit den neuen Vorschriften wird die anfängliche Vorfinanzierung aus REACT-EU-Mitteln für alle EU-Länder von 11 % auf 15 % erhöht. EU-Länder, die an die Ukraine grenzen (Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei), und solche, die eine erhebliche Anzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine aufgenommen haben, die mehr als 1 % ihrer nationalen Bevölkerung entspricht (Österreich, Bulgarien, Tschechien und Estland), können sofort 45 % (statt 11 %) ihrer Aufbaumittel erhalten, ohne dass hierfür zu diesem Zeitpunkt Belege vorgelegt werden müssten.

Hintergrund

Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) haben seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar mehr als 4 Millionen Menschen das Land verlassen, die meisten von ihnen in die Nachbarländer.

REACT-EU ist ein 50-Milliarden-Euro-Hilfspaket, das 2020 eingerichtet wurde, um die unmittelbaren Auswirkungen der Coronakrise in der gesamten EU zu mildern.

Nächste Schritte

Der Verordnungsentwurf muss nun auch vom Rat förmlich angenommen werden. Die Verordnung wird einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.