Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die CDU/CSU Gruppe im Europäischen Parlament konkrete Forderungen an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gestellt, um die Ernährungssicherheit zu garantieren.
1. Mitgliedstaaten sollten landwirtschaftliche Produktion auf ökologischen Vorrangflächen vorübergehend zulassen. Auch die Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemittel soll zugelassen werden.
Für dieses Jahr gibt es neue Bedingungen für die Greening-Zahlungen. Mitgliedstaaten haben die Möglichkeiten brachliegende Flächen als eigenständige Kultur gelten zu lassen. Dies gilt auch wenn diese Flächen abgeweidet oder abgeerntet oder zu Produktionszwecken geerntet oder bebaut wurden. Wenn Mitgliedstaaten sich entscheiden von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen, haben sie zudem die Möglichkeit die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf den Flächen zuzulassen.
In Deutschland wird die Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen für die Futtergewinnung, im Jahr 2022, zugelassen. Allerdings ist Bundesagrarminister Özdemir nicht gewillt, Brachflächen für den Anbau aller Getreidearten freizugeben. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln wird ebenfalls nicht gestattet.
2. Die geschaffene Krisenreserve von 500 Millionen Euro ist zügig umzusetzen, um betroffene Akteure zu schützen
Die Krisenreserve hat die Absicht die von den schwerwiegenden Folgen des Krieges in der Ukraine am stärksten betroffenen Erzeuger zu unterstützen. Auf dieser Basis könnten die Mitgliedstaaten den Landwirten finanzielle Unterstützung gewähren, um zur globalen Ernährungssicherheit beizutragen oder Marktstörungen aufgrund erhöhter Inputkosten oder Handelsbeschränkungen auszugeichen. Für Landwirte in Deutschland stehen rund 60 Millionen Euro bereit. Diese sollen zudem mit 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt aufgestockt werden. Für die Verwendung auf nationaler Ebene ist bisher noch keine Entscheidung getroffen worden. Die Bundesregierung muss jetzt schnell handeln!
3. Reduzierung von Produktionsflächen um 10 Prozent verschieben
Die in der EU-Biodiversitätsstrategie vorgesehenen Stilllegungsverpflichtungen für streng geschützte Gebiete sollte verschoben werden. Wir halten das für eine wichtige Maßnahme, um der aktuellen Krise zu begegnen. Entscheidend ist die vorübergehende Aussetzung der Flächenstillegungsverpflichtung in der neuen GAP, die 2023 in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, diese auf drei Prozent zu reduzieren. Die EVP-Fraktion fordert eine höhere Flexibilität von vier Prozent bis einschließlich 2023. Der deutsche Landwirtschaftsminister ist leider gegen diesen Vorschlag für das kommende Jahr.
4. Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit
Die Kommission hat am 9. März 2022 den Europäischen Vorsorge- und Reaktionsmechanismus für Ernährungssicherheitskrisen (EFSCM) aktiviert. Dieser zielt darauf ab, Koordinierungsbemühungen der europäischen und nationalen Verwaltungen, sowie relevanter Nicht-EU-Länder und privater Akteure zu verbessern, um die Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit in Krisenzeiten zu gewährleisten. Er evaluiert die Risiken und Schwachstellen in der EU-Lebensmittelversorgungsketten und wird Empfehlungen und geeignete Abhilfemaßnahmen erkunden.