Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat das Handels- und Kooperationsabkommen die letzte politische Hürde genommen, um endgültig wirksam zu werden.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ist bereits seit dem 1. Januar vollzogen. Allerdings wird das an Heiligabend vereinbarte Abkommen bislang nur vorläufig angewandt. Seit mehr als drei Monaten haben wir im Europäischen Parlament die rund 1.300 Seiten des Vertragswerks genau untersucht. Mit einer zusätzlich verabschiedeten politischen Entschließung bewerten wir die Inhalte. Ein zoll- und quotenfreier Handel mit fairen und durchsetzbaren Wettbewerbsregeln bildet das Kernstück des Abkommens. Darüber hinaus enthält es auch Regelungen über Verkehr, Energie, Fischerei, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit und soziale Sicherheit.
Unsere künftige Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich steht damit auf einer soliden und rechtlich abgesicherten Grundlage. Das vereinbarte Handels- und Kooperationsabkommen ist beispiellos in seinem Umfang. Es geht weit über ein traditionelles Freihandelsabkommen hinaus. Die Folgen des Brexits werden uns allerdings noch Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte beschäftigen. Das Niveau der Zusammenarbeit kann nicht den vorigen Stand erreichen.
Gleichwohl muss und wird sich das Abkommen mit der Zeit weiterentwickeln. Wichtige Politikfelder sind nicht enthalten, wie zum Beispiel die Außen- und Sicherheitspolitik. Das gleiche gilt für Erasmus+, dem Austauschprogramm für junge Menschen. Darüber hinaus gibt es offene Fragen, die noch ungeklärt sind, so die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die nach fünfeinhalb Jahren endende Übergangslösung für die Fischerei oder die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen.
In der Debatte am Dienstag haben wir auf die Versäumnisse der britischen Regierung hingewiesen, das Austrittsabkommen von 2019 und die darin enthaltenen Sonderregeln für Nordirland bislang nur unzureichend umzusetzen. Dabei geht es um einseitige Maßnahmen der britischen Regierung, Übergangsfristen für bestimmte Warenlieferungen zu verlängern.
Die Ratifizierung gibt der EU jetzt die Mittel in die Hand, um Verstöße gegen das Austrittsabkommen zu ahnden. So könnten Teile des Handels- und Kooperationsabkommens ausgesetzt werden. Eine andere Option wäre, britische Importe mit Zöllen oder Quoten zu belegen. Aber es ist mein dringender Wunsch, dass derartige Schritte nicht ergriffen werden müssen. Jetzt gilt es, gemeinschaftlich daran zu arbeiten, das Austrittsabkommen, einschließlich des Protokolls zu Irland und Nordirland, vollständig umzusetzen. Von britischer Seite darf es keine Überraschungen mehr geben. Die Herausforderungen müssen in den bestehenden Rechtsrahmen bewältigt werden.
Meine Plenarrede am Dienstag: David McAllister: Plenarrede zum EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen am 27. April 2021 - YouTube