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Europa-Newsletter Oktober 2020
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Die Plenartagung des Europäischen Parlaments hat diese Woche coronabedingt erneut in Brüssel statt in Straßburg stattgefunden. Ein Schwerpunkt war die Rechtsstaatlichkeit und ihre Durchsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Mitgliedstaat gegen dieses fundamentale Grundprinzip der Europäischen Union verstößt, soll es finanzielle Konsequenzen geben. Im Zuge der laufenden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und den Aufbaufonds „Next Generation EU“ muss daher der Fokus auf einem funktionierenden, nachhaltigen Rechtsstaatlichkeit-Mechanismus liegen. Bislang fehlt ein derartiges Instrument, um den effizienten und rechtmäßigen Einsatz von EU-Mitteln sicherzustellen.
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Wechsel in der Europäischen Kommission
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Die bisherige irische Abgeordnete und Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments, Mairead McGuinness (EVP), hat das Plenum als neue Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion bestätigt. Der für dieses Ressort zuvor verantwortliche exekutive Vizepräsident der Europäischen Kommission, der Lette Valdis Dombrovskis (EVP), übernimmt fortan das Handelsressort. Die Neubesetzung im Kollegium der Europäischen Kommission war nach dem Rücktritt von Handelskommissar, Phil Hogan, aufgrund mehrmaliger Verstöße gegen Corona-Regeln erforderlich geworden. Bereits in der letzten Woche wurden sowohl McGuinness als auch Dombrovskis in den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments angehört und auf ihre Eignung geprüft. Mairead McGuinness erklärte im Ausschuss für Wirtschaft und Währung, dass der Finanzsektor seinen Beitrag zum Aufbau eines nachhaltigeren, inklusiveren und digitalen Europas leisten müsste. Die Abgeordneten befragten sie zur Vollendung der Kapitalmarkt- und der Bankenunion sowie zur Bekämpfung von Geldwäsche, der Gewährleistung einer fairen Besteuerung, der Förderung klimafreundlicher Investitionen und der Kreditvergabe an kleine Unternehmen. Der Handelsausschuss befragte Valdis Dombrovskis zur Handelspolitik und Klimaschutz sowie den Wirtschaftsbeziehungen zu China, den USA und dem Vereinigten Königreich. "Europa muss selbstbewusster werden", erklärte Dombrovskis und fügte hinzu, dass Handelspartner, die unlautere Praktiken anwenden, mit neuen Gegenmaßnahmen konfrontiert würden.
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Position zum ersten EU-Klimagesetz verabschiedet!
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Am Mittwoch hat das Parlament seinen Standpunkt zum geplanten EU-Klimagesetz festgelegt. Mit dieser Verordnung soll die Klimaneutralität bis 2050 gesetzlich festgeschrieben werden. Es ist das Herzstück des sogenannten European Green Deals der Europäischen Kommission. Als EVP-Fraktion unterstützen wir die Zielsetzung von Ursula von der Leyen, bis 2050 Klimaneutralität festzuschreiben und dabei mindestens 55 Prozent CO2 Einsparung bis 2030 zu erreichen. Das ist eine historische Aufgabe für die Menschheit. Europa wird dabei entschlossen vorangehen. Leider hat eine Mehrheit des Europäischen Parlaments dafür gestimmt, das Emissionsminderungsziel bis 2030 auf 60 Prozent gegenüber 1990 zu erhöhen. Ich finde: Eine solche generationenübergreifende Aufgabe muss realistisch angegangen werden. Es ist richtig, dass Klimaschutz und die Pariser Klimaziele keinen Aufschub dulden. Klar ist aber auch, dass wir uns mit 55 Prozent an der absoluten Grenze des Vertretbaren bewegen. Als CDU/CSU-Gruppe halten wir das 60 Prozent Ziel für zu hoch, da die tiefgreifenden Veränderungen und Entbehrungen schon Herausforderung genug sein werden. Wir hätten uns gewünscht, dass die Folgenabschätzung der Kommission stärker berücksichtigt worden wäre. Die EVP-Fraktion will verhindern, dass der angestoßene Wandel auf Kosten von Arbeitsplätzen in der Industrie geht. Dies können wir nur durch kluge Politik, marktwirtschaftliche Instrumente und die enorme Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen erreichen, gerade auch aus dem Mittelstand. Wir setzen deshalb voll auf Innovation. Nur wenn Europa erfolgreich Klimaschutz und Arbeitsplätze verbinden kann, werden uns andere Länder auf diesem Weg folgen. Nun gilt es, im weiteren Verfahren sich für ausgewogene Lösungen einzusetzen, um weder unnötig Arbeitsplätze zu gefährden, noch das Ziel der Klimaneutralität 2050 aus den Augen zu verlieren. Das endgültige Gesetz muss zwischen den Mitgliedstaaten und dem Parlament im Trilogverfahren verhandelt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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EU-Haushalt effektiver an Rechtstaatlichkeit verknüpfen!
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Am Mittwoch haben wir im Plenum einen Vorschlag für einen neuen Mechanismus zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten in der gesamten EU mit 521 zu 152 Stimmen bei 21 Enthaltungen angenommen. Diese Prozedur soll auf bestehenden Instrumenten wie dem jährlichen Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit aufbauen, allerdings breiter angelegt sein und spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten mit Zeitvorgaben und Zielen für die Umsetzung enthalten. In einer gesonderten Aussprache am Montag mit Rat und Kommission hatte das Plenum über die Frage debattiert, wie der EU-Haushalt an die Achtung der Rechtsstaatlichkeit geknüpft werden kann. Das Europäische Parlament hat in den Verhandlungen über den langfristigen Haushalt 2021-2027 darauf hingewiesen, dass EU-Gelder für Länder, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, gekürzt oder ausgesetzt werden sollten. Die Rechtstaatlichkeit ist ein, wenn nicht das, entscheidende Fundament unserer europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft. Leider sind auch staatliche Organe nicht unfehlbar in der Art und Weise wie sie mit EU-Fördermitteln umgehen. Bislang fehlt der EU jedoch ein Mechanismus, um den effizienten und rechtmäßigen Einsatz von EU-Mitteln sicherzustellen. Wir brauchen deshalb dringend ein Instrument, um den europäischen Haushalt vor Missbrauch, Betrug oder Korruption zu schützen. Es ist ein Verdienst der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, dass die Mitgliedstaaten nach über zwei Jahren endlich eine gemeinsame Position dazu gefunden haben. Wir erwarten, dass die Kommission auf der Grundlage der Entschließung nun einen Vorschlag vorlegt. Es gilt, in den Beratungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass am Ende nicht ein zahnloser Kompromiss, sondern ein belastbarer Mechanismus entsteht, der den Haushalt der EU vor Missbrauch schützen kann. Eine Zusammenfassung der Debatte können Sie hier abrufen.
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Außenpolitische Plenardebatten nach dem Europäischen Rat
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Am Dienstagvormittag haben wir mit Ratspräsident Charles Michel die Ergebnisse des Europäischen Rates diskutiert. Darunter waren außenpolitische Themen wie die Beziehungen zu China und die Lage in Belarus. Es ist ein positives Signal, dass sich die Staats- und Regierungschefs endlich auf Sanktionen gegen das Lukashenko-Regime einigen konnten. Zuvor konnten die im Grundsatz längst beschlossenen restriktiven Maßnahmen leider wochenlang nicht im Außenministerrat verabschiedet werden, weil Zypern eine Entscheidung blockierte. Die zypriotische Regierung hat in unglücklicher Art und Weise die Frage nach Sanktionen gegen das Lukashenko-Regime, mit härteren Maßnahmen gegen die Türkei vermischt. Dieser Fall hat einmal mehr verdeutlicht, dass wir endlich zu Mehrheitsentscheidungen in bestimmten Feldern der Außenpolitik kommen müssen, beispielsweise auch Beschlüsse über Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen. Gegenüber Ankara hat sich der Europäische Rat auf einen zweigleisigen Ansatz verständigt. Auf der einen Seite will man eine neue EU-Türkei Agenda entwickeln. Gleichzeitig behält sich die EU aber das Recht vor, Sanktionen zu verhängen, falls es zu weiteren türkischen Provokationen kommt. Ich finde: Bei all den Schwierigkeiten, die es gibt, hat die EU ein strategisches Interesse an konstruktiven Beziehungen mit der Türkei. Der zweigleisige Ansatz, der im Europäische Rat beschlossen wurde, kann hoffentlich zu einer nachhaltige Deeskalation beitragen. Auf der anderen Seite haben wir im Europäischen Parlament aber auch ganz klar gesagt, dass eine Liste weiterer restriktiver Maßnahmen vorzubereiten ist, falls keine wesentlichen Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit der Türkei erzielt werden. Der Ball liegt im Spielfeld von Ankara!
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EU-Erweiterungspaket und Wirtschafts- und Investitionsplan für den westlichen Balkan vorgestellt
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Der Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik, Olivér Várhelyi, hat am Dienstag dem Auswärtigen Ausschuss die jährlichen Fortschrittsberichte zur EU-Erweiterung sowie einen neuen Wirtschafts- und Investitionsplan für den westlichen Balkan vorgestellt. Die Kandidatenländer müssen beweisen, dass die EU-Mitgliedschaft ihre strategische Entscheidung ist. Die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung von Grundrechten bleiben die Leitprinzipien der europäischen Integration. Der EU-Beitrittsprozess stützt sich auf strenge Konditionalität, die sowohl für die Aufnahmeverhandlungen als auch für die finanzielle Unterstützung zur Übergangshilfe durch die EU gilt. Als Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten habe ich betont, dass die Erweiterungspolitik eine Priorität unseres außenpolitischen Handelns bleibt. Die Länder, die Reformen durchgeführt haben, müssen wirksame Anreize und Unterstützung erfahren. Gleichzeitig müssen nach wie vor bestehende strukturelle Defizite ordnungsgemäß behoben werden. Mit Blick auf den neuen Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan erwarte ich, dass die regionale Zusammenarbeit nachhaltig gestärkt wird. Mit einer angemessenen Finanzierung haben diese Initiativen das Potential, langfristiges Wachstum und Arbeitsplätze zu fördern, die der westliche Balkan so dringend benötigt. Die EU wird weiterhin ein verlässlicher Partner angesichts der zusätzlichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Covid-19 Pandemie sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Meine Redebeiträge im Plenum dieser Woche
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Eine Auswahl meiner aktuellen TV- und Radiointerviews
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Meine nächsten regionalen Termine
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9. Oktober:
• Nominierungsveranstaltung von Enak Ferlemann MdB für die Bundestagswahl 2021 (Cuxhaven-Lüdingworth)
15. Oktober:
• CDU Bezirksvorstand Elbe-Weser (Fredenbeck)
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